zum Hauptinhalt

Der Fall und die Falle: Hatte Guttenberg doch Ghostwriter?

Eine Erklärung hat er abgegeben. Aber sie erklärt nichts. Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg kann die gegen ihn erhobenen Plagiatsvorwürfe nicht ausräumen. Was ist des Rätsels Lösung?

„Diese Arbeit entspringt einer ungewöhnlichen Verkettung von Glücksfällen.“ So steht es im Vorwort gleich auf der ersten Seite der 2009 beim Berliner Wissenschaftsverlag Duncker & Humblot erschienenen Dissertation von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg. Heute liest sich das unfreiwillig komisch. Oder makaber.

Auf der eigenen Webseite des Verteidigungsministers und CSU-Bundestagsabgeordneten prangen zu vielen bunten Guttenberg–Bildern viele vollmundige Selbstbekenntnisse: „Politik braucht klare Werte“ – „Richtschnur meines Handelns war und ist Prinzipienfestigkeit und Grundsatztreue“ – „Verantwortung bedeutet vor allem Verpflichtung, Vertrauen und Gewissen“ – „Ich will auch unbequemen Fragen nicht aus dem Weg gehen“ und so weiter (www.zuguttenberg.de).

Das Bemerkenswerte an der jüngsten Affäre um Guttenbergs Doktorarbeit und den durch immer neue Fundstellen und Textvergleiche sich ausweitenden Plagiats-Verdacht ist ja das: Der so Angegriffene hat bisher mit keinem Wort erklärt, wie die „Verkettung“, der seine Arbeit offenbar auch ganz praktisch „entsprungen“ ist, überhaupt beschaffen war. Unbeantwortet ist die („unbequeme“) Frage, wie genau diese mit allen Anhängen 475 Seiten umfassende Dissertation zum Thema „Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU“ in ihren eigenen Entwicklungsstufen von der Materialsammlung bis zur Niederschrift und Schlusskorrektur verfertigt wurde.

Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth hatte die Arbeit im Jahr 2006 als Dissertation angenommen. Damals war Guttenberg noch nicht Minister, aber im Bundestag bereits Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Auswärtigen Ausschuss, und dazu hatte er neben etlichen Ehrenämtern mehr als ein halbes Dutzend weiterer führender Funktionen in seiner Partei sowie in nationalen und internationalen politischen Gremien. Man muss fast an die 25. Stunde des Tages glauben, wenn man sich die Beanspruchung des Doktoranden KTG so recht ausmalen will.

In seiner skurrilen Stellungnahme vor den unverhofft von der Straße ins Verteidigungsministerium gebetenen Kamerateams hat Guttenberg am Donnerstag zwar gesagt: „Meine von mir verfasste Dissertation ist kein Plagiat.“ Die Arbeit sei „über etwa sieben Jahre neben meiner Berufs- und Abgeordententätigkeit in mühevollster Kleinarbeit entstanden und sie enthält fraglos Fehler.“ Doch werden diese Fehler im Folgenden nur noch hypothetisch behandelt: „Sollte sich jemand durch inkorrektes Zitieren oder versäumtes Setzen von Fußnoten ... verletzt fühlen, so tut mir dies aufrichtig leid.“

Die letzte aufgeregte Plagiats-Diskussion fand in Deutschland vor einem Jahr statt. Da ging es um Helene Hegemanns Roman „Axolotl Roadkill“, und am Ende betraf das ganze Bohei etwa ein, zwei Seiten – eines Buchs, das die Frage authentischer Gefühle, Gedanken, Texte, Stimmen und Stimmungen in einer chaotischen Jugend-Drogenszene selber zum Thema hatte. Bei ihrem Assoziieren und Collagieren hatte die 17-jährige Autorin auch fremdes Material unerwähnt eingebracht, dieser Fall von Urheberrechtsverletzung wurde bald korrigiert, Hegemanns Cluster-Roman aber blieb davon unberührt eine noch immer eigenständige Dichtung.

Bei einer (juristischen) Dissertation geht es indes nicht um Fiktion sondern um Reflexion; um eine Auseinandersetzung mit realen, historischen, rechtlichen und rechtspolitischen Fakten, mit Gesetzen, Theorien, Auslegungen. Fremde Forschungen und Meinungen sind wie in allen wissenschaftlichen Disziplinen ausnahmslos nachzuweisen, um sie von eigenen Überlegungen und Erkenntnissen deutlich abzusetzen und eine Beurteilung der wissenschaftlichen Eigenleistung des Verfassers zu ermöglichen. Auch Guttenberg musste bei Abgabe seiner Arbeit unterschreiben, dass er diese selber verfasst hat. Fremde Anregungen und Hinweise (zuallererst schon vom betreuenden Doktorvater oder der Doktormutter) sind natürlich zulässig, auch Hilfen bei der Beschaffung von Materialien. Doch am Ende muss die Autorenschaft unzweifelhaft bei dem Doktoranden liegen, eine juristische Team-Promotion ist nicht vorgesehen. Zwar lassen prominente Professoren mitunter Teile ihrer Bücher von ihren – fast nie als Koautoren ausgewiesenen – Assistenten schreiben, wie Chefärzte auch ihre Patienten nicht immer selber behandeln. Das sind traditionelle Missstände aus den Zeiten der alten Ordinarien-Universität. Für Doktoranden gelten solch (illegitime) Privilegien jedoch nicht. Anders als bei Büchern oder Reden von Topmanagern, Spitzenpolitikern oder sonstigen Prominenten sind auf dieser unteren Stufe der gleichwohl begehrten akademischen Weihen auch keine Ghostwriter erlaubt. Und genau hier wird der Fall Guttenberg womöglich erst richtig brisant.

Bisher ist ja gar nicht begreiflich, warum ein intelligenter, selbstbewusster Mann wie Karl-Theodor zu Guttenberg es absichtlich unterlassen haben sollte, etwa eine honorige Feuilletonistin der „Neuen Zürcher Zeitung“ oder eine renommierte Professorin mit einem Textbeitrag aus der FAZ nicht mit Namen und Fundstelle zu zitieren? Zumal in der normalerweise zuletzt und besonders bedacht verfassten Einleitung einer solchen Studie. Genau wie bei Dutzenden anderen Stellen, an denen KTG offenbar absatz- und seitenweise fremde Federn benützt, wäre dem Möchtegerndoktor kein Zacken aus der Krone gefallen, wenn er korrekt und damit unangreifbar zitiert hätte.

Warum aber sind diese kaum verständlichen Unterlassungen passiert? Zu seinen möglichen „Fehlern“ sagt Guttenberg etwas nebulös: „Es wurde allerdings zu keinem Zeitpunkt bewusst getäuscht oder die Urheberschaft anderer nicht kenntlich gemacht.“ Einer, der sonst nur allzu gerne „ich“ sagt, verschiebt den Vorgang auf einmal auf die Ebene eines „Es“. Sonderbar, dass die bereits beunruhigte Bundeskanzlerin solche Auskünfte zufriedenstellend und sogar „offensiv“ genannt hat.

Denn wer ist dieses „Es“?

Zunächst mal ist die Affäre Guttenberg keine Gänsefüßchen-Affäre, zu der er selbst oder seine (weniger werdenden) Verteidiger die Sache minimieren wollen. Auch im digitalen Guttenberg-Zeitalter verschwinden bei längeren Zitaten nicht zufällig beide Satzzeichen (An- und Abführungen) und dazu auch noch die bei normaler wissenschaftlicher oder auch journalistisch-dokumentarischer Arbeit beigefügten Fundstellen. Gerade weil sich die laufende Nummerierung von Fußnoten, anders als zu alten Schreibmaschinenzeiten, per Tastendruck anpassen lässt, sollten diese Nachweise auch nicht bei späteren, spontanen, in letzter Minute eingefügten Textteilen verloren gehen.

Schließlich: Jeder Mensch kann etwas vergessen. Aber jeder, der eine solche Arbeit, gerade wenn sie über mehrere Jahre entstanden ist, zumindest vor der Abgabe noch mal durchliest, erkennt bei längeren Textpassagen, ob er sie selber formuliert hat. Dass man ausführliche fremde Texte versehentlich für eigene hält, ist erinnerungspsychologisch undenkbar. Außer man plädiert auf Bewusstseinsstörungen und geistige Unzurechnungsfähigkeit.

Nein, Guttenbergs Arbeit ist keine „ecriture automatique“, hier hat kein Surrealist und kein Poet im Rausch geschrieben. Die Menge und Art der „Fehler“, die kleinen, doch offenbar bewussten Veränderungen von Details in den nicht ausgewiesenen Fremdtexten und die stilistischen Brüche des Ganzen wären eher zu erklären: Wenn hier beispielsweise Teile von Reden und Vorträgen, die Assistenten, Referenten und Aushilfskräfte des viel beschäftigten Politikers verfasst oder der Einfachheit halber aus Fremdtexten zusammengeklaubt haben, Eingang in die Dissertation gefunden hätten. Dies könnte manches bisher Unerklärliches erklären oder damit verständlicher machen, dass ein umtriebiger Turbopolitiker auf dem akademischen Nebenschauplatz womöglich die Übersicht über „sein“ Material verloren hat – und dies zugleich in einer Mischung aus Ignoranz der Macht und betäubender, ehrgeiziger Selbstüberforderung verdrängt.

In diesem Fall – und den Verdacht muss der Nochminister und Nochdoktor nicht nur gegenüber der Universität Bayreuth jetzt ausräumen –, könnte Guttenberg mögliche Fehler freilich nicht, wie bisher üblich, an seine Mitarbeiter delegieren. Weil es diese gar nicht gegeben haben darf. So sieht es aus, als säße Deutschlands bis eben beliebtester Politiker in einer selbst gebauten Falle.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false