zum Hauptinhalt
Seit November gibt es das Selbstbestimmungsgesetz.

© imago/CHROMORANGE/Elke Münzel

Tagesspiegel Plus

Fall der Rechtsextremistin Liebich: Muss das Selbstbestimmungsgesetz geändert werden?

Seit November sind mit dem Selbstbestimmungsgesetz Änderungen des Geschlechtseintrags leichter möglich. Innenminister Dobrindt sieht dabei jedoch „Missbrauchsmöglichkeiten“. Drei Wissenschaftler beziehen Stellung.

Von
  • Heinz-Jürgen Voß
  • Paula-Irene Villa Braslavsky
  • Anna Katharina Mangold

Stand:

Das neue Selbstbestimmungsgesetz ist erst seit November in Kraft. Es hat das frühere Transsexuellengesetz abgelöst, seitdem sind Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens deutlich leichter möglich. Die CSU war in der Opposition klar gegen die Änderung, jetzt fordert Alexander Dobrindt als CSU-Innenminister eine Debatte darüber, „wie man Missbrauchsmöglichkeiten verhindern kann“.

showPaywall:
true
isSubscriber:
false
isPaid:
true
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })