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Tagesspiegel Plus
Der „starke Verdacht“ gegen die AfD: Warum der Verfassungsschutz keine Wahl hat
Ein Gericht hatte die Einstufung der Partei als Verdachtsfall bestätigt. Die schriftlichen Urteilsgründe zeigen jetzt, wie weit die Behörde gehen darf – und sogar muss.
Stand:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und entsprechend beobachten, einschließlich nachrichtendienstlicher Mittel. So hatte es das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) in Münster Mitte Mai entschieden.
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