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Das Bundeskanzleramt in Berlin, eine der wichtigsten Informationsquellen der Republik.

© Kitty Kleist-Heinrich

Transparenz der Regierung: Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf mehr und schnellere Informationen

Die SPD scheitert mit ihrer Idee, die Presse zu stärken. Weil die Union mauert. Argumente hat sie keine. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Wissen ist bekanntlich Macht. Deshalb tun sich Bundesbehörden, allen voran das Kanzleramt, zuweilen schwer, etwas davon abzugeben. Müssen sie aber. Das verlangt eine demokratische Öffentlichkeit und mit ihr: die Pressefreiheit, die dieser Öffentlichkeit dient. Trotzdem sperrt sich die Regierung seit Jahren, den Medien auf gesicherter Grundlage schnellen Zugang zu Informationen und Dokumenten aus ihrem Bereich zu verschaffen. In der Unionsfraktion hat sie darin einen verlässlichen Partner. Die hat jetzt einen SPD-Vorschlag vom Tisch gewischt, der den Medien bei Recherchen sehr geholfen und gerade investigativen Journalismus gestärkt hätte.

Es reicht, was gegeben wird, meint die Regierung

Offiziell ist von verfassungsrechtlichen Bedenken die Rede. Aber das darf als Ausrede gelten, seit das Bundesverwaltungsgericht klargestellt hat, dass es ein Bundesgesetz für Medien-Auskunftsrechte geben muss – vor sechs Jahren. Man will nicht. Es herrscht die Ansicht, dass es reichen muss, was die Damen und Herren Ministeriums-, Regierungs- und Behördensprecher bei Pressekonferenzen und in Hintergrundrunden verlauten lassen. Zur Wahrheit gehört leider auch, dass dies vielen Medien ebenfalls zu reichen scheint, angesichts wirtschaftlichen Drucks, Aktualitätszwängen und knapper Ressourcen.

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