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Der emeritierte Papst Benedikt XVI. (Archivbild vom Juni 2020)

© dpa/Sven Hoppe/Pool

Ein weltliches Gericht für den früheren Papst?: Missbrauchsopfer reicht Klage gegen Benedikt ein

Als Erzbischof habe der Ex-Papst einen als pädophil vorbestraften Priester eingesetzt und Missbrauch billigend in Kauf genommen, sagt ein Opfer – und klagt nun.

Ein Opfer des pädophilen Priesters Peter H. hat Klage gegen früheren Papst Benedikt XVI. und weitere Kirchenvertreter eingereicht. Das berichteten am Mittwoch der Rechercheverband Correctiv, die „Zeit“ sowie der Bayerische Rundfunk. Der Papst hatte „Kenntnis von allen Umständen und hat es zumindest billigend in Kauf genommen, dass dieser Priester ein Wiederholungstäter ist“, heißt es demnach in der Klageschrift.

Der Kläger wirft dem emeritierten Kirchenoberhaupt demnach vor, H. trotz besseren Wissens bei der Gemeindearbeit mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt zu haben. Papst Benedikt hatte den Priester zu in seiner Zeit als Erzbischof Joseph Ratzinger Anfang der 1980er Jahre in sein Bistum München und Freising aufgenommen, obwohl H. als pädophil vorbestraft bekannt war. In Bayern beging der Priester dann weitere Missbrauchstaten.

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Die Taten sind strafrechtlich weitgehend verjährt. Der Anwalt des nun klagenden Opfers, der Berliner Strafverteidiger Andreas Schulz, hat dem Bericht zufolge ein Feststellungsklage eingereicht, um eine Feststellung der Schuld der Kirche zu erreichen. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass der damalige Priester H. den Kläger missbraucht hat, könnte die Kirche „zum Ersatz des Schadens ihm gegenüber verpflichtet“ sein, zitieren die Medien aus der Klageschrift.

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Die beim Landgericht Traunstein eingereichte Klage richtet sich dem Bericht zufolge unter anderem auch gegen Kardinal Friedrich Wetter und den Generalvikar der Erzdiözese München und Freising, Christoph Klingan.

Ob der emeritierte Papst und früherer Münchner Erzbischof Ratzinger für die Übergriffe belangt werden kann, ist umstritten. Experten räumen der Klage dem Medienbericht zufolge Chancen ein, wenn die Kirche darauf verzichtet, sich auf Verjährung zu berufen, wie sie es bereits in den innerkirchlichen Verfahren getan hatte. Der frühere Münchner Erzbischof Kardinal Wetter habe angekündigt, keinen Antrag auf Verjährung stellen zu wollen, hieß es.
Die Münchner Kanzlei WSW hatte im Januar ein im Auftrag des Erzbistums München und Freising erstelltes Gutachten vorgestellt. Demnach gibt es in der Zeit zwischen 1945 und 2019 Hinweise auf mindestens 497 Betroffene sexualisierter Gewalt im Erzbistum. Dem emeritierten Papst Benedikt XVI. wird vorgeworfen, als Münchner Erzbischof Joseph Ratzinger (1977-1982) in vier Fällen nicht ausreichend gegen Missbrauchstäter vorgegangen zu sein. (AFP, epd)

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