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Einstufung als „rechtsextremistisch“: Hessen und Bayern wollen Folgen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst prüfen
Dürfen Polizisten und Verwaltungsmitarbeiter nach der Entscheidung des Verfassungsschutzes noch in der AfD sein? Zwei Bundesländer wollen das unter die Lupe nehmen.
Stand:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die gesamte AfD am Freitag nach mehrjähriger Prüfung als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Bundesländer Hessen und Bayern wollen überprüfen, ob dies Konsequenzen für Parteimitglieder in ihrem Staatsdienst hat. Zudem geht es neben der Frage eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens nun auch um die Parteienfinanzierung.
Es werde geprüft, inwieweit die Einstufung „Auswirkungen auf AfD-Mitglieder und Funktionäre im öffentlichen Dienst hat“, sagte Hessens Innenminister Roman Poseck der „Bild“. „Unsere Mitarbeiter in Polizei und Verwaltung müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten“, so der CDU-Politiker (Bild oben).
Anlass zu prüfen, ob die AfD auf dieser Grundlage von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden kann.
Joachim Herrmann, Bayerns Innenminister (CSU)
Bei diesem Thema sieht der Innenminister ein länderübergreifend einheitliches Vorgehen angezeigt. Deshalb werde er das Thema zum Gegenstand der nächsten Innenministerkonferenz Mitte Juni in Bremerhaven machen.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) äußerte sich ähnlich. „Wir müssen auch prüfen, welche Konsequenzen diese Einstufung für die Tätigkeit von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst haben muss“, sagte er ebenfalls der „Bild“.
Zurückhaltend reagierte dem Bericht zufolge Sachsen. Man gehe davon aus, dass die sächsischen Beamten zuverlässig auf dem Boden des Grundgesetzes agieren und ihren Dienst versehen, heißt es aus der Staatsregierung. Zudem habe man keine Informationen über eventuelle Parteimitgliedschaften bei sächsischen Polizeibeamten.
Herrmann sagte weiter, die Entscheidung des Verfassungsschutzes gebe auch „Anlass zu prüfen, ob die AfD auf dieser Grundlage von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden kann“.
Niedersachsens CDU-Chef Sebastian Lechner hält es ebenfalls für notwendig, die AfD-Finanzierung in den Blick zu nehmen. „Die Innenministerkonferenz sollte aber jetzt sorgfältig einen Antrag auf Entzug der Parteienfinanzierung prüfen. Rechtsextreme und verfassungsfeindliche Propaganda aus Steuermitteln zu finanzieren, finde ich unerträglich“, sagte Lechner der Agentur dpa zufolge bereits am Freitag.
Die Einstufung soll auch Thema bei der nächsten Innenministerkonferenz sein, wie von dem derzeitigen Vorsitzenden, dem Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), mitgeteilt wurde.
„Als Vorsitzender der Innenministerkonferenz wird Herr Senator Mäurer sicherstellen, dass die Thematik Gegenstand auf der Innenministerkonferenz im Juni in Bremerhaven sein wird“, sagte eine Sprecherin den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland. Dazu soll demnach auch ein Vertreter des Verfassungsschutzes eingeladen werden. (lem)
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