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Die elektronische Fußfessel könne zunächst für maximal sechs Monate angeordnet werden. 

© dpa/Andreas Arnold

Elektronische Fußfessel ab 2027: Kabinett plant schärfere Maßnahmen gegen häusliche Gewalt

Zum Schutz vor häuslicher Gewalt sollen Täter künftig mit elektronischer Fußfessel überwacht werden. Das Kabinett will diesen Gesetzentwurf offenbar heute beschließen. Als Vorbild dient Spanien.

Stand:

Das schwarz-rote Kabinett will offenbar an diesem Mittwoch beschließen, dass Täter bei häuslicher oder Partnerschaftsgewalt künftig mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden können, das berichtet die Bild-Zeitung.

Dem Blatt liegt ein Gesetzentwurf vor – er erweitert auch die Befugnisse von Familiengerichten beim Opferschutz und verschärft die Strafen bei Verstößen gegen Schutzanordnungen wie Annäherungs- oder Kontaktverbote.

Beinahe jeden zweiten Tag tötet ein Mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin. Unser Rechtsstaat muss mehr tun, um diese Gewalt zurückzudrängen.

Stefanie Hubig, Justizministerin (SPD)

Die elektronische Fußfessel kommt demnach dann zum Einsatz, wenn für das Opfer – in 80 Prozent der Fälle handelt es sich um Frauen – eine konkrete „Gefahr für Leben, Körper, Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung“ besteht, schreibt Bild. Das Opfer könne auf Wunsch ein Zweitgerät erhalten, das warnt, wenn sich der Täter unerlaubt nähert.

Des Weiteren heißt es: Die Überwachung soll das Risiko von Verstößen gegen gerichtliche Anordnungen verringern, da Täter befürchten müssen, schneller entdeckt zu werden. Wer dennoch gegen Auflagen verstößt, muss künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe rechnen – bislang lag das Höchstmaß bei zwei Jahren.

Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz.

© dpa/Jennifer Brückner

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagt der Bild-Zeitung: „Häusliche Gewalt ist kein Schicksal. Wir können etwas tun. Und wir müssen es. Alle paar Minuten wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner angegriffen. Beinahe jeden zweiten Tag tötet ein Mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin. Unser Rechtsstaat muss mehr tun, um diese Gewalt zurückzudrängen.“

Vorbild Spanien 

Die Pläne aus dem Bundesjustizministerium orientieren sich an Spanien. Dort sei seit der Einführung der elektronischen Fußfessel für Täter 2009 kein Opfer mehr getötet worden, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Für Deutschland rechnet das Ministerium mit rund 160 Fällen pro Jahr. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf jährlich 16,1 Millionen Euro.

Die elektronische Fußfessel könne zunächst für maximal sechs Monate angeordnet werden. Danach ist eine Verlängerung um jeweils drei Monate per Gerichtsbeschluss möglich. Sie komme ausdrücklich nur in Extremfällen zum Einsatz und nicht gegen den Willen des Opfers.

Beim Täter selbst sollen auch soziale Trainingskurse oder eine Gewaltpräventionsberatung verpflichtend werden. Wer sich weigert, dem drohen laut Entwurf Geld- oder Freiheitsstrafen. Zudem dürfen Gerichte künftig Daten aus dem Waffenregister einholen, um die Gefährlichkeit eines Täters besser einschätzen zu können.

Bis die ersten Familiengerichte die Fußfessel anordnen können, wird es allerdings noch dauern. Das Justizministerium erwartet die ersten Anordnungen frühestens Anfang 2027.

Diese Zeit sei notwendig, um Behörden und Polizeien bundesweit auf die neue Maßnahme vorzubereiten, heißt es. Künftig sollen Koordinierungsstellen in den Bundesländern überwachen, ob sich Täter an die Auflagen halten. (Tsp)

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