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Politik: Erfolg für Gegner des Flughafens BBI

Frankfurt (Oder) Die Gegner des Großflughafens Berlin-Brandenburg International (BBI) haben vor Gericht einen wichtigen Erfolg errungen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Frankfurt (Oder) erklärte am Donnerstag den Landesentwicklungsplan FlughafenStandortentwicklung (LEP) für unwirksam.

Frankfurt (Oder) Die Gegner des Großflughafens Berlin-Brandenburg International (BBI) haben vor Gericht einen wichtigen Erfolg errungen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Frankfurt (Oder) erklärte am Donnerstag den Landesentwicklungsplan FlughafenStandortentwicklung (LEP) für unwirksam. Der Vorsitzende Richter unterstrich jedoch, dass der Senat nicht über den Flughafenstandort Schönefeld, sondern allein über die Wirksamkeit dieses Landesentwicklungsplans entschieden habe. Das Urteil ist endgültig. Eine Revision ließ der Senat nicht zu.

Das Gericht gab damit der Normenkontrollklage von vier Anliegergemeinden statt. Der durch die gemeinsame Landesplanung Berlin/Brandenburg erstellte Plan legt Zonen fest, in denen keine Vorhaben geplant werden dürfen, die den Flugbetrieb behindern könnten. Dadurch sahen sich Blankenfelde/Mahlow, Großbeeren, Schulzendorf und Eichwalde in ihrer Planungshoheit eingeschränkt.

Der Landesentwicklungsplan sei unter Verstoß gegen höheres Recht zustande gekommen, begründete der Vorsitzende des 3. OVG-Senats die Entscheidung. So seien Belange des Lärmschutzes nicht hinreichend abgewogen worden. Auch das Gebot der „Trennung von lärmerzeugenden und lärmempfindlichen Nutzungen“ sei unzureichend beachtet worden. Zudem sei nicht einmal annähernd ermittelt worden, wie viele Anwohner in Schönefeld und wie viele am Alternativstandort Sperenberg betroffen wären. Ein Gutachter sagte im Verfahren aus, dass von einem Großflughafen Schönefeld rund 100000 Menschen betroffen wären.

Von dem Urteil erhoffen sich die Flughafengegner auch Auswirkungen auf das Verfahren zum Planfeststellungsbeschluss vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Ein Sprecher des brandenburgischen Verkehrsministeriums sieht dagegen keine direkte Folgen der OVG-Entscheidung für Leipzig. Die Existenz eines Landesentwicklungsplans sei keine zwingende Voraussetzung für einen Planfeststellungsbeschluss. ddp

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