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Ausschnitt aus Artikel 3 des Grundgesetzes auf der Glaswand zur Spreeseite am Jakob-Kaiser-Hauses.

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„Es gibt erhebliche Bedenken“: Ampel will Begriff „Rasse“ offenbar doch nicht aus Grundgesetz streichen

Lange schon sorgt der Begriff „Rasse“ im Grundgesetz für Diskussionen. Die Ampel will ihn aber offenbar nun doch nicht streichen. Es gebe erhebliche Bedenken.

Die Ampel gibt einem Medienbericht zufolge ihre Pläne auf, das Wort „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen und es zu ersetzen. Darauf hätten sich die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP verständigt, berichtete die Düsseldorfer „Rheinische Post“ am Freitag unter Berufung auf Koalitionskreise. „Da sind wir uns einig“, hieß es demnach übereinstimmend.

Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, das Wort aus Artikel 3 des Grundgesetzes zu entfernen. Dort heißt es im dritten Absatz: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Die Ampel wollte den Begriff „Rasse“ streichen und ein Verbot der Diskriminierung aufgrund sexueller Identität hinzufügen.

Aus Koalitionskreisen hieß es nun laut der „Rheinischen Post“, mit dem Verzicht auf die Streichung des Begriffs folge die Ampel den Bedenken des Zentralrats der Juden. Dessen Präsident Josef Schuster hat erklärt, er sei gegen eine Streichung, weil das Wort an die Verfolgung und Ermordung von Millionen Menschen, „in erster Linie Jüdinnen und Juden“ erinnere.

„Die Einwände und Hinweise sind richtig“, hieß es dazu laut „Rheinischer Post“ aus Koalitionskreisen. Darüber hinaus sei das Ersetzen des Begriffs juristisch zu kompliziert: „Es gibt erhebliche Bedenken, welche Formulierung das gleiche Schutzniveau garantiert.“ (AFP)

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