Einheitliche Regelung: EU-Kommission wünscht Änderung des Asylrechts
Die EU-Kommission hat mehrere Änderungen des europäischen Asylrechts vorgeschlagen. Beispielsweise sollen Asylbewerber künftig schneller eine Arbeitserlaubnis bekommen.
Justizkommissar Jacques Barrot will die Regeln zur Aufnahme von Flüchtlingen so ändern, dass die Asylbewerber spätestens nach sechs Monaten eine Arbeitserlaubnis bekommen. Die am Mittwoch in Brüssel verabschiedeten Vorschläge sollen auch die Vorgaben für die Bearbeitung von Asylanträgen in den einzelnen EU-Staaten und den damit verbundenen Austausch von Fingerabdrücken zwischen den nationalen Behörden ändern.
Die bestehenden Asyl-Regeln der EU stoßen in der Praxis immer wieder auf Probleme, weil die Mitgliedstaaten eine sehr unterschiedliche Asylpolitik verfolgen. In einigen Ländern haben beispielsweise Flüchtlinge aus dem Irak oder Tschetschenien praktisch keine Aussicht auf Schutz, andere EU-Staaten geben ihren Anträgen in den allermeisten Fällen statt. An diesen Unterschieden ändern die Kommissionsvorschläge vom Mittwoch im Grundsatz nichts.
Der Europäische Rat für Flüchtlinge und Exilanten (ECRE), ein Zusammenschluss von 68 einschlägig tätigen Organisationen, lobte Verbesserungen für bestimmte Gruppen wie Opfer von Folter und Vergewaltigung, Ältere und Kinder. "Allerdings ist es enttäuschend, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Veränderungen nicht zum Kern des Problems vorstoßen", erklärte ECRE. Die Regel, wonach ein Asylbewerber seinen Antrag im EU-Land seiner ersten Ankunft stellen müsse, lasse die unterschiedlichen Anerkennungschancen außer Acht. (sba/dpa)