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Die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette sitzt zu Beginn des Verhandlungstages im provisorischen Gerichtssaal des Landgerichts Verden in Verden-Eitze.

© dpa/Sina Schuldt

Gericht streicht Mordvorwurf: Mutmaßliche RAF-Terroristin Klette darf auf mildere Strafe hoffen

Seit Ende März läuft der Prozess gegen die 66-Jährige wegen einer Serie von Überfällen. Nun kippt das Gericht den schwerwiegendsten Vorwurf der Anklage.

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Im Prozess gegen die mutmaßliche ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette hat das Landgericht Verden den Mordvorwurf gekippt. Mit dem rechtlichen Hinweis ist der schwerwiegendste Vorwurf der Anklage vom Tisch. Im Fall einer Verurteilung kann die 66-Jährige mit einer niedrigeren Strafe rechnen.

Klette steht seit Ende März wegen einer Serie von Überfällen auf Supermärkte und Geldtransporter zwischen 1999 und 2016 vor Gericht.

Konkret steht sie unter Verdacht, mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen zu haben. Dabei sollen sie mehr als 2,7 Millionen Euro für ihr Leben im Untergrund erbeutet haben.

Bei der Tat in Stuhr im Juni 2015 soll ein Schütze mehrfach auf einen Geldtransporter geschossen haben. Zwei Schüsse drangen laut Anklage in die Fahrerkabine ein, die Geldboten blieben unverletzt.

Die Staatsanwaltschaft wertet die Schüsse als Mordversuch, das Gericht sieht das inzwischen anders. Die Richter gehen von einem sogenannten bedingten Tötungsvorsatz aus, von dem der Schütze dann zurückgetreten sei. Ob Klette Mitglied der RAF war, ist bis heute nicht bewiesen, sie unterhielt aber enge Kontakte ins linksradikale Milieu. (dpa)

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