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Ex-Verfassungsrichter zum Migrationsbeschluss: „Das Versagen besteht darin, dass die Asylpraxis seit 2015 aufrechterhalten wird“
Hans-Jürgen Papier war Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Den Asyl-Vorstoß der Union sieht er mit deutschem und europäischem Recht vereinbar. Zurückweisungen an den Grenzen hält er für überfällig.
Stand:
Herr Papier, Friedrich Merz und die Union behaupten in dem am Mittwoch vom Bundestag verabschiedeten Entschließungsantrag, es gelte schon jetzt ein „faktisches Einreiseverbot für Personen, die keine gültigen Einreisedokumente besitzen und die nicht unter die europäische Freizügigkeit fallen“. Diese sollten „konsequent an der Grenze zurückgewiesen“ werden, und zwar unabhängig davon, ob sie ein Schutzgesuch äußern oder nicht. Hat Merz recht?
Das deutsche Asylgesetz ist in dieser Hinsicht ziemlich eindeutig: Ausländern ist die Einreise zu verweigern, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen. Die Bundesrepublik Deutschland ist auf dem Landweg nur über einen sicheren Drittstaat zu erreichen. Danach entspricht der Entschließungsantrag in jeder Hinsicht dem deutschen Gesetz.
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