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Politik: Folter: Ex-Polizeivize schützt Mitwisser

Daschner will Beamten im hessischen Innenministerium nicht nennen / SPD erwägt Untersuchungsausschuss

Frankfurt am Main/Berlin - Der mögliche Mitwisser des wegen einer Folterdrohung verurteilten früheren Frankfurter Vizepolizeipräsidenten Wolfgang Daschner im hessischen Innenministerium wird wohl nie bekannt. Daschner will über dessen Identität offenbar auch im anstehenden Disziplinarverfahren schweigen. „Mein Strafverfahren ist abgeschlossen. Ich sehe keinen Anlass, den Namen zu nennen“, sagte er dem Tagesspiegel.

Damit wird es unwahrscheinlich, dass der Name jemals an die Öffentlichkeit gelangt. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft sieht nach eigenen Angaben keinen Anlass für Ermittlungen in Ministeriumskreisen. Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) beruft sich auf erfolglose interne Nachfragen. Die SPD-Fraktion im hessischen Landtag erwägt dagegen einen Untersuchungsausschuss. „Wir halten uns alle Möglichkeiten offen“, sagte Sprecher Gert-Uwe Mende.

Daschner war im Dezember zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden, weil er dem mittlerweile verurteilten Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler, Magnus Gäfgen, in einer Vernehmung mit Schmerzen hatte drohen lassen. Er hielt jetzt gegenüber dem Tagesspiegel jedoch an seiner Aussage fest, er habe einen höheren Beamten über sein Vorgehen informiert und von dort Unterstützung erhalten. Daschner verwies auf seine Berichtspflicht gegenüber der vorgesetzten Behörde. Dies ist das Landespolizeipräsidium, das zum Innenministerium gehört. Dort habe man seine „zunächst theoretischen Überlegungen zustimmend zur Kenntnis genommen“. Rechtliche Bedenken habe es nach Daschners Worten keine gegeben. Der Staatsanwaltschaft gegenüber war Daschner zuvor noch konkreter: „Machen Sie das! Instrumente zeigen!“, habe es in dem Telefonat mit dem Vorgesetzten geheißen, sagte er damals dort. Daschner wiederholte diese Aussage in seinem Prozess wegen Nötigung nicht, er nahm sie aber auch nicht zurück. Sollten sich die Äußerungen als wahr erweisen, war der Mitwisser im Ministerium juristisch möglicherweise ein Tatbeteiligter – denn Daschner hatte dessen Anordnungen zu folgen. Nach seiner Verurteilung könnte er in einem neuen Ermittlungsverfahren als Zeuge befragt werden. Er dürfte eine Aussage dann nicht mehr verweigern. Für die Staatsanwaltschaft sei der Fall dennoch abgeschlossen, sagte Sprecherin Doris Müller-Scheu: „Wir sehen keine Anhaltspunkte.“

Einer Ankündigung von Daschners Anwalt Eckart Hild zufolge hätte der Name des Betreffenden im Prozess fallen sollen. Das war nicht geschehen. Die Nichtnennung könnte damit auch Teil eines „Deals“, einer Absprache, gewesen sein, die schließlich zu dem milden Urteil führte. Wilhelm Möllers, Staatsanwalt im Daschner-Verfahren, sagte dazu: „Ich werde mich nicht zu Details meiner Prozessführung äußern.“

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