zum Hauptinhalt

Prozess um WM-Planer: Freisprüche für NPD-Führung

Im zweiten Prozess zum WM-Planer der NPD für das Turnier 2006 hat das Landgericht Berlin am Mittwoch Parteichef Udo Voigt, den Vizevorsitzenden Frank Schwerdt sowie Bundesgeschäftsführer Klaus Beier freigesprochen.

Von Frank Jansen

Berlin - Beifall im Publikum, strahlende Gesichter bei den Angeklagten: Im zweiten Prozess zum WM-Planer der NPD für das Turnier 2006 hat das Landgericht Berlin am Mittwoch Parteichef Udo Voigt, den Vizevorsitzenden Frank Schwerdt sowie Bundesgeschäftsführer Klaus Beier freigesprochen. Die Aussagen in dem Flyer seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, begründete die Vorsitzende Richterin der 66. Kleinen Strafkammer, Birgit Dreyer, das Urteil. Für den Vorwurf der Volksverhetzung fehle der „nötige Appellcharakter“, sagte Dreyer. Auch eine Beleidigung des dunkelhäutigen Fußballprofis Patrick Owomoyela konnte die Kammer nicht erkennen. Sie hielt zudem die Anklage der Staatsanwaltschaft für unzutreffend, die einen zweiten WM-Planer der NPD von 2006 ebenfalls als volksverhetzend eingestuft hatte.

Owomoyela und der DFB erstatteten 2006 Strafanzeige, nachdem die NPD den ersten WM-Planer mit dem Titel „Weiß – Nicht nur eine Trikotfarbe! Für eine echte NATIONALmannschaft!“ in Umlauf gebracht hatte. Auf einem Bild ist eine verfremdete Fußballerfigur zu sehen, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Owomoyela zeigt. Das sah jetzt auch die Strafkammer so, verneinte aber eine Diffamierung des damaligen Nationalspielers. Und das Wort „weiß“ könne auch als Forderung nach einer „weißen Weste“ gedeutet werden, sagte Dreyer.

Im ersten Prozess hingegen hatte das Amtsgericht Tiergarten den Fall als Volksverhetzung und Beleidigung gewertet. Im April 2009 wurden Voigt und Beier zu je sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Schwerdt, der in den neunziger Jahren bereits Haftstrafen bekommen hatte, erhielt vom Amtsgericht Tiergarten zehn Monate, ebenfalls auf Bewährung. Den zweiten WM-Planer bewertete aber auch das Amtsgericht als nicht strafwürdig. Angeklagte und Staatsanwaltschaft gingen dann in die Berufung.

Oberstaatsanwalt Jörg Raupach hatte am Mittwoch je ein Jahr Haft auf Bewährung für Voigt und Beier gefordert. Für Schwerdt beantragte Raupach eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten. Nach den Freisprüchen kündigte die Staatsanwaltschaft an, es werde geprüft, Revision einzulegen. Frank Jansen

Zur Startseite