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Europäischer Gerichtshof in Luxemburg: Deutschtests für nachziehende Ehepartner aus der Türkei sind nicht rechtens.

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Update

EuGH zu deutschem Sprachtest: Gericht kippt Deutschtest für nachziehende türkische Ehepartner

Der Europäische Gerichtshof urteilt klar: Die deutsche Regelung, dass der nachziehende türkische Ehepartner einen Sprachtest absolvieren muss, ist nicht mit europäischem Recht vereinbar.

Die Sprachtests für Ehepartnern von in Deutschland lebenden Türken sind nicht rechtens. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Seit 2007 müssen Männer oder Frauen, die ihren Ehepartnern nach Deutschland folgen wollen, grundlegende Deutschkenntnisse nachweisen. Dies soll die Integration fördern und Zwangsverheiratungen erschweren. Im Fall der Türkei verstoße dies jedoch gegen Vereinbarungen mit der EU vom Beginn der 1970er Jahre, urteilten die Richter (Rechtssache C-138/13). Damals vereinbarten beide Seiten, dass die Niederlassung nicht erschwert werden dürfe. Wie der Gerichtshof betonte, sei die Familiezusammenführung "ein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens türkischer Erwerbstätiger" und verbessere für die Betroffenen die "Qualität ihres Aufenthalts".

Insbesondere für Analphabeten oder für arme Familien, die entsprechend notwendige Sprachkurse nur schwer bezahlen konnten, war die Familienzusammenführung durch das Gesetz erheblich erschwert worden. Auch gab es immer wieder kuriose wie tragische Fälle, die die Annahme des Gesetzgebers, jeder könne mit etwas gutem Willen Deutsch lernen, ad absurdum führten: Eine Ehefrau in Russland, die erblindet und daher nicht zum Deutschkurs kann, eine Afghanin, die Morddrohungen bekommt, weil sie lernt. Kritiker hatten bemängelt, dass die Sprachtest-Bedingung Artikel 6 des Grundgesetzes verletze, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellt. (dpa)

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