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Muster der neuen elektronischen Gesundheitskarte. Ein Privatmann aus Wuppertal will sie vor dem Bundesverfassungsgericht stoppen.

© dapd

Elektronische Gesundheitskarte: Gericht weist Klage zurück

Der Kläger gegen die elektronische Gesundheitskarte ist vor dem Sozialgericht Düsseldorf gescheitert. Die Richter sahen ihn nicht in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Der Anwalt will weiterhin bis nach Karlsruhe gehen.

Das Sozialgericht Düsseldorf hat die Klage gegen die elektronische Gesundheitskarte zurückgewiesen. Durch die auf der Karte enthaltenen Pflichtangaben sei der Kläger nicht in seinem Recht auf seine informationelle Selbstbestimmung verletzt, erklärte das Gericht am Donnerstag zur Begründung. Der bei der Bergischen Krankenkasse Solingen versicherte Kläger will vor Gericht durchsetzen, dass er weiterhin ohne die sogenannte E-Card medizinische Leistungen von seiner Kasse erhält.

Sein Anwalt kündigte Berufung gegen das Urteil am Landessozialgericht in Essen an. Die Kritiker der Gesundheitskarte wollen das Verfahren bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fortführen. Nach Angaben von Unterstützern des Klägers handelt es sich um den bundesweit ersten Prozess gegen die neue elektronische Karte. Sie ist unter anderem wegen datenschutzrechtlicher Bedenken umstritten.

(AFP)

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