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Videoverhandlungen sind in deutschen Gerichtssälen bislang die Ausnahme.

© dpa / Christophe Gateau

Gesetzentwurf des Justizministeriums: Videotechnik soll in Gerichten Standard werden

In der Corona-Pandemie wurde deutlich wie sehr die Justiz in der Digitalisierung hinterherhängt. Das soll sich nun ändern.

Faxgeräte, kaum Videoanlagen und Homeoffice nur mit dem Rollkoffer - wegen der Papierakten. Das ist das Klischee, mit dem die Justiz auch im Jahr 2022 immer noch zu kämpfen hat. Damit soll nun endlich Schluss sein: Wie aus einem Entwurf hervorgeht, der dem Tagesspiegel vorliegt, will das Bundesjustizministerium künftig in Zivil- und Fachgerichten verstärkt auf den Einsatz von Videotechnik setzen.

„Der Einsatz von Videokonferenztechnik ist Ausdruck einer modernen, digitalen und bürgernahen Justiz“, heißt es darin. Mittlerweile seien Videoverhandlungen und Videobeweisaufnahmen in vielen Fällen zu einem unverzichtbaren Instrument für eine effiziente Verfahrensführung geworden.

Es sei zu erwarten, dass der Einsatz von Videokonferenztechnik auch künftig und unabhängig von einer pandemischen Lage ein wichtiger Bestandteil der Verfahrensgestaltung bleibe. Verfahren könnten damit schneller, kostengünstiger, ressourcenschonender und nachhaltig durchgeführt werden.

Der Entwurf will die Möglichkeiten des Einsatzes von Videokonferenztechnik in den Verfahrensordnungen über die geltende Rechtslage hinaus erweitern. Dies soll durch eine Änderung des § 128a Zivilprozessordnung gelingen. Nach diesem sollen Gerichte Videoverhandlungen in Zukunft nicht mehr nur gestatten, sondern sogar anordnen können. Diese Änderung soll zu einer Verfahrensbeschleunigung beitragen. Den Parteien soll es aber weiterhin möglich sein, sich von der Anordnung einer Videoverhandlung befreien zu lassen.

Auch vollvirtuelle Verhandlungen, bei der sich auch das Gericht nicht im Sitzungssaal aufhält, könnten künftig eine Alternative darstellen. Damit die Presse trotzdem dabei sein kann, soll die Verhandlung dazu in einen öffentlich zugänglichen Raum im Gericht übertragen werden. Bisher ist für die Nutzung von Videokonferenztechnik nach den Gerichtskostengesetzen eine Auslagenpauschale zu entrichten. Diese soll laut Entwurf künftig entfallen.  Für die technische Ausstattung der Gerichte wird mit Kosten in Höhe von knapp 300.000 Euro gerechnet.

Ab dem 1. Januar 2026 soll es an deutschen Gerichten und Staatsanwaltschaften die E-Akte geben. Ein durchgehend elektronischer Arbeitsablauf mit einer digitalen Akte soll die in Verfahren ertrinkende Justiz entlasten.

200 Millionen Euro sollen in die Digitalisierung der Justiz fließen

Für die digitale Transformation hat Bundesjustizminister Marco Buschmann eine Unterstützung des Bundes in Höhe von 200 Millionen Euro für die kommenden Jahre in Aussicht gestellt. Vor allem während der Pandemie hatten sich starke Schwächen in der Digitalisierung der Justiz offenbart. So waren etwa Videoverhandlungen in Ermangelung der technischen Voraussetzungen kaum möglich.

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