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Mohnhaupts Freilassung: Geteiltes Echo auf Richterentscheid

Die vorzeitige Haftentlassung der seit 24 Jahren inhaftierten ehemaligen RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt stößt insbesondere in der Union weiter auf Ablehnung. Bundesjustizministerin Zypries verteidigte die Freilassung.

Berlin - Brigitte Mohnhaupt wird nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart am 27. März auf Bewährung vorzeitig aus der Haft zu entlassen.

Die Entscheidung sei "nicht populär, aber sachgerecht", sagte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Sie entspreche der "Logik des Rechtsstaates", der bei der Durchsetzung von Sanktionen auch zu den Befristungen stehen müsse, "die Gegenstand eines Urteils gewesen sind". Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Ende der Haft gegeben seien, dürfe man im konkreten Fall "keine zusätzlichen Anforderungen nachlegen", mahnte der Parlamentspräsident.

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) verwies darauf, dass es allein den Gerichten überlassen sei, die Mindestverbüßungsdauer bei lebenslanger Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld festzusetzen. Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) unterstrich, Mohnhaupt werde nach Recht und Gesetz behandelt, und in diesem Sinne handele es sich auch nicht um eine vorzeitige Entlassung, sondern um eine Entlassung "zu der Zeit, die das Gesetz vorsieht".

Verantwortungsvolles aber zugleich bitteres Urteil

Der Chef der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, sagte, das Oberlandesgericht habe "sicherlich verantwortungsvoll geurteilt". Zugleich bekräftigte Freiberg, die Entscheidung gleichwohl auf der "Gefühlsebene" mit einem "gewissen Maß an Bitternis" zu sehen.

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) und der Unions-Rechtsexperte Jürgen Gehb (CDU) reagierten mit scharfer Kritik auf den Richterspruch. Gehb nannte die Freilassung Mohnhaupts eine "Ohrfeige für das Rechtsempfinden der Menschen". Er betonte: "Nach den Buchstaben des Gesetzes ist die Freilassung sicher nicht zu beanstanden. Es bleibt in der Bevölkerung aber ein bitterer Nachgeschmack, wenn eine fünffache Mörderin nach 24 Jahren freikommt."

Beckstein beklagte, Mohnhaupt sei "viel besser weggekommen als manch' anderer Straftäter. Das ist nicht richtig". So habe sie nicht zur Aufklärung von Straftaten beigetragen. Deshalb sei die Gerichtsentscheidung für ihn unverständlich.

Diskussion um Begnadigung Klars geht weiter

Der CSU-Politiker wandte sich auch gegen eine Begnadigung des einstigen RAF-Terroristen Christian Klar. Dieser müsse sich "für die Untaten bei den Opfern entschuldigen." Da dies bislang nicht der Fall sei, hoffe er, dass Bundespräsident Horst Köhler dem Gnadengesuch Klars nicht stattgebe.

Grünen-Fraktionsvize Christian Ströbele warb derweil für eine breite Debatte über die RAF. "Nach 30 Jahren sollten wir uns mit dem Geschehen im Deutschen Herbst öffentlich auseinandersetzen", sagte der einstige RAF-Anwalt. Dabei "wäre es wichtig und richtig, die vielen offenen Fragen zu klären". So seien Anschläge aus den 80er Jahren noch nicht aufgeklärt. Unklar seien auch Vorgänge im Gefängnis Stuttgart-Stammheim. "Dazu können die Verurteilten beitragen", sagte Ströbele. (tso/ddp)

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