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Unerlaubte Haft: Großbritannien muss Hassprediger Schmerzensgeld zahlen

Der Kampf gegen Terrorismus rechtfertigt nicht alle Mittel: Ein europäisches Gericht verurteilte Großbritannien dazu, mehreren ehemaligen Häftlingen Schmerzensgeld zu zahlen. Die Männer waren ohne Anklage inhaftiert worden, da sie des Terrorismus' verdächtigt wurden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Großbritannien im Fall des islamistischen Hasspredigers Abu Katada zu 2800 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Als Grund nannte das Gericht in Straßburg am Donnerstag einen Verstoß gegen das Grundrecht von Freiheit und Sicherheit.

Ausweisung wurde bewilligt, obwohl der Mann gefoltert werden könnte

Abu Katada, der als rechte Hand Osama bin Laden gilt, sei nach den Attentaten vom 11. September 2001 in New York in Großbritannien ohne Anklage auf unbefristete Zeit inhaftiert worden. Trotz Warnungen vor einer drohenden Folter hatten Berufungsrichter am Mittwoch grünes Licht für eine Ausweisung des 48- Jährigen nach Jordanien gegeben. Dort war er 1999 in Abwesenheit wegen Terrorakten zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte billigte auch zehn weiteren, in Großbritannien wegen Terrorverdachts inhaftierten Personen Schmerzensgeld in Höhe bis zu 3900 Euro zu. Die Geldstrafe sei für diese Art von Menschenrechtsverletzung unter anderem deshalb gering ausgefallen, weil die Inhaftierung zum Schutz der Bevölkerung Großbritanniens gegen Terrorismus gewesen sei, hieß es in der Urteilsbegründung weiter. (dpa/jnb)

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