
"Peta" zieht vors Verfassungsgericht: Grundrechte für Tiere sind keine Utopie
Tiere sind unsere Sklaven. Zeit, sie zu ihrem Recht kommen zu lassen. Denn unser Rechtssystem ist stark, weil es sich entwickelt. Ein Kommentar.
Schweine ziehen mit einer Verfassungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Tierrechtsorganisation „Peta“ klagt in ihrem Namen, weil sie sich durch die Praxis, bei männlichen Ferkeln eine Abtrennung der Hoden bei vollem Bewusstsein vorzunehmen, in ihren Grundrechten verletzt fühlen. Wie bitte? Schweine mit Grundrechten? Sind die nicht für Menschen da? Das kann man sich fragen. Oder man fragt sich: Warum nicht eigentlich auch für Tiere?
Die Diskussion ist unter Juristen nicht neu. Denn Tiere haben in der Rechtsordnung einen Objektstatus und sind keine Rechtssubjekte – aber nur die können Träger von Rechten sein. Es gibt Tierschutzrechte, keine Tierrechte. Aber warum sollte sich das nicht ändern? Rechtssubjekt muss nicht immer ein Mensch sein. Die geltende Rechtsordnung in Deutschland ist deshalb stark, weil sie sich weiterentwickelt. Und sie hat schon Fehler revidiert.
Auch im römischen Recht gab es freie Menschen und Sklaven - heute sind Tiere unsere Sklaven
Oder ein älteres Beispiel: Im römischen Recht gab es freie Menschen und dann gab es Sklaven, die keine Rechtssubjekte waren – auch das hat sich bekanntlich geändert. Heute sind Tiere unsere Sklaven. Wenn die Karlsruher Richter den Ferkeln die Möglichkeit zuschreiben sollten, Träger von Grundrechten zu sein, könnte es bald klagende männliche Küken geben, die nicht geschreddert werden wollen oder Kühe, die genug haben von entzündeten Eutern. Das wäre dann ihr gutes Recht.