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Politik: Grüne wollen mehr Erziehungsgeld und Abschaffung des Ehegattensplitting

Die Bundestagsfraktion der Grünen will noch in dieser Wahlperiode bei Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) weitere finanzielle Entlastungen für Familien mit Kindern durchsetzen. So soll nach Vorstellung der frauenpolitischen Sprecherin der Fraktion, Irmingard Schewe-Gerigk, noch in dieser Wahlperiode ein erster Schritt dahin unternommen werden, dass Familien mehr Erziehungsgeld bekommen.

Die Bundestagsfraktion der Grünen will noch in dieser Wahlperiode bei Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) weitere finanzielle Entlastungen für Familien mit Kindern durchsetzen. So soll nach Vorstellung der frauenpolitischen Sprecherin der Fraktion, Irmingard Schewe-Gerigk, noch in dieser Wahlperiode ein erster Schritt dahin unternommen werden, dass Familien mehr Erziehungsgeld bekommen. Es sei notwendig, "die Einkommensgrenzen für das Erziehungsgeld zu erhöhen", sagte die Grünen-Politikerin am Montag in Berlin. Derzeit erhielten nur noch 40 Prozent der Familien das Erziehungsgeld in Höhe von 600 Mark ohne Kürzungen. 1988, bei seiner Einführung, seien es 80 Prozent gewesen. Diese Rate wollen die Grünen mittelfristig wieder erreichen. Dazu müssten Einkommensgrenzen, bis zu denen das volle Erziehungsgeld gewährt wird, um etwa 30 Prozent erhöht werden.

Eltern sollten außerdem auch während des Erziehungsurlaubs das Recht erhalten, wöchentlich bis zu 30 Stunden erwerbstätig zu sein. Bisher sind es lediglich 19 Stunden. "Das bedeutet, dass Väter und Mütter in allen Bereichen und auf allen Ebenen einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit haben", sagte Irmingard Schewe-Gerigk. "Auch Vätern wird damit der Einstieg in den Erziehungsurlaub erleichtert."

Der finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Klaus Müller, kündigte an, die zweite Stufe der Familienentlastung von 2002 an solle durch die Abschaffung des steuerlichen Ehegattensplittings gegenfinanziert werden. "Aus unserer Sicht sollte die Zeit bis zur zweiten Stufe des Familienentlastungsgesetzes in 2002 für eine Reform der Ehebesteuerung genutzt werden", sagte er.

Die von der rot-grünen Koalition geplante Neuregelung des Familienleistungsausgleichs ist vom Deutschen Frauenrat unterdessen scharf kritisiert worden. Nach dem bislang vorliegenden Gesetzentwurf würden nur die "Gutverdienenden" entlastet, sagte die Vorsitzende Frauenrats, eines Zusammenschlusses von 52 Frauenverbänden, Helga Schulz. Zwei Tage lang hat die Bundesvereinigung von Frauenverbänden und Frauengruppen auf einer Expertentagung in Berlin über das umstrittene Ehegattensplitting im deutschen Steuerrecht beraten und über Alternativen dazu diskutiert. In der Abschaffung des "allein die Ehe begünstigenden Ehegattensplittings" sieht der Frauenrat breite Finanzierungsspielräume für familienpolitische Leistungen. Dadurch würden Steuerausfälle von schätzungsweise 60 Milliarden Mark pro Jahr verursacht, hieß es. Das Steuerrecht ist nach Ansicht der Verbandsvertreterinnen der Feind berufstätiger Ehefrauen. Das sagten nicht nur wenige Feministinnen, sondern inzwischen zahlreiche männliche und weibliche Verfassungsrechtler und Steuerexperten.

Das Ehegattensplitting gilt in der Bundesrepublik seit 1958 und geht indirekt auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) in Karlsruhe zurück. Zunächst war nämlich das Einkommen eines Ehepaares schlicht addiert und hierauf die Steuer erhoben worden. Da durch die Steuerprogression der prozentuale Steueranteil mit steigendem Einkommen wächst, waren Ehepartner schlechter gestellt als wenn sie unverheiratet zusammengelebt hätten. Diese Benachteiligung der Ehe wurde für verfassungswidrig erklärt und als Abhilfe ein Ehegattensplitting vorgeschlagen.

Seither wird nun in Deutschland den Ehepartnern das Familieneinkommen rechnerisch je zur Hälfte angerechnet. Hierauf wird die Einkommensteuer berechnet und wieder verdoppelt. Der Vorteil aus diesem Splitting hat sich in den vergangenen vierzig Jahren aber deutlich vergrößert, wofür Joachim Grönert vom Bundesfamilienministerium am Sonntag in Berlin Zahlenbeispiele gab. Zahlte ein unverheiratetes Paar mit einem Kind und einem Jahreseinkommen von 60 000 Mark 1960 noch 26 Prozent mehr Steuern als ein verheiratetes, macht es in diesem Jahr schon das Doppelte aus. Maximal kann der Splittingvorteil gegenwärtig 22 842 Mark im Jahr betragen. Aber, und hier liegt das Problem, diese maximale Steuerentlastung erzielen nur Spitzenverdiener, die zudem Alleinverdiener sind. Ist auch die Ehefrau berufstätig, vermindert sich der Splittingvorteil schlagartig. Ist etwa der Ehemann Alleinverdiener und erzielt Einkünfte von 100 000 Mark, spart er durch die Zusammenveranlagung 8889 Mark Steuer. Setzt sich das Einkommen dagegen aus 70 000 Mark des Ehemannes und 30 000 DM der Ehefrau zusammen, schrumpft der Vorteil auf 835 DM. Bei gleich hohem Einkommen berufstätiger Ehepartner gibt es überhaupt keinen Splittingvorteil mehr.

Für die Juristin Franziska Vollmer, die eine vielbeachtete Dissertation zum Thema Ehegattensplitting verfasste, bedeutet das eine indirekte Diskriminierung berufstätiger Ehefrauen durch das Steuerrecht. Denn der Verzicht auf Erwerbstätigkeit wird steuerrechtlich privilegiert, arbeiten Ehefrauen dennoch, müssen sie als Zuverdienerin erst einmal den Verlust ihres Splittingvorteils erwirtschaften. Hinzu kommt, dass das Ehegattensplitting nur vom Trauschein abhängt, nicht von familiären Belastungen. Ehepaare ohne Kinder haben denselben Splittingvorteil wie Eltern mit Trauschein. Nach Vollmers Überzeugung ist das Splitting durch den in der Verfassung festgelegten "Schutz von Ehe und Familie" nicht gerechtfertigt.

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