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Eine Steuererklärung, ein Taschenrechner, eine Brille und ein Kugelschreiber

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Thema

Ehegattensplitting

Ehegattensplitting bezeichnet das in Deutschland verwendete Splittingverfahren zur Berechnung der Einkommensteuer von zusammenveranlagten Ehegatten. Zuletzt stand das Modell vermehrt in der öffentlichen Kritik. Lesen Sie hier alle Beiträge und Kommentare zum Thema.

Aktuelle Artikel

Ein zweijähriges Kind spielt im Wohnzimmer, während seine Mutter Zuhause im Homeoffice an einem Laptop arbeitet. Der Rückzug vom Arbeitsplatz ins Homeoffice soll ein zentraler Baustein im Kampf gegen die Corona-Pandemie werden. +++ dpa-Bildfunk +++

Abschaffung des Ehegattensplittings, weniger Minijobs und bessere Kinderbetreuung: Im Rennen um Arbeits- und Fachkräfte sollte der Staat Ökonomen zufolge stärkere Anreize setzen, zu arbeiten.

ARCHIV - 05.07.2024, Berlin: Christian Lindner (FDP), Bundesminister der Finanzen, spricht bei einer Pressekonferenz zum Haushaltsplan 2025.  (zu dpa: «Lindner bringt Steuerentlastungen und Reform bei Steuerklassen auf Weg») Foto: Michael Kappeler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Familienministerin Paus hält das Ehegattensplitting für überholt. Das wird „auf keinen Fall abgeschafft“, sagt Lindner. Die Union steht dem Finanzminister bei. Die SPD stellt sich hinter Paus.

Finanzminister Lindner: Politisch ist die Reform durchaus heikel. 

Ein Gesetzentwurf des Finanzministers sieht vor, die bei Ehepaaren beliebten Steuerklassen zu streichen. Die Besteuerung soll künftig automatisch je nach Einkommensverteilung erfolgen.

Von
  • Jan Hildebrand
  • Martin Greive
Für Paare, aber nicht für Kinder. Das Ehegattensplitting ist umstritten.

Regierungsintern wird weiter über neue Regeln für Eheleute und Lebenspartner beraten. Klar ist aber wohl: Ihre Steuervorteile sollen bleiben.

Von Marion Koch
Sich mit Steuern und Finanzen zu beschäftigen, missfällt vielen. Je nachdem, wie die Einkommensverteilung eines Haushalts ist, kann sich das aber auszahlen.

Das Ehegattensplitting wird in der aktuellen Debatte stark kritisiert. Für manche Paare kann es sich aber sehr lohnen. Doch auch die Nachteile sollten Eheleute kennen.

Von Laura de la Motte
Christian Lindner (FDP), Bundesminister der Finanzen.

Der FDP-Chef sieht die „arbeitende Mitte“ bedroht und lehnt eine Abschaffung der Regelung im Steuerrecht ab. Eine Mehrheit der Bevölkerung hat er hinter sich.

Von Albert Funk
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP)

Die „arbeitende Mitte“ in Deutschland dürfe „nicht weiter belastet werden“, betont der Bundesfinanzminister. Das AfD-Hoch hält er für ein temporäres Phänomen.

SPD-Chef Lars Klingbeil hat mit seinem Vorschlag, das Ehegattensplitting abzuschaffen, eine heftige Debatte ausgelöst. Setzt er sich durch? Drei Expert:innen antworten.

Kevin Kühnert (l), SPD-Generalsekretär, und Lars Klingbeil, SPD-Bundesvorsitzender.

Die Privilegien für Verheiratete stehen auf dem Prüfstand. Nach dem Ehegattensplitting könnte die Kanzlerpartei sich jetzt weitere Steuervorteile vornehmen.

Von Albert Funk
Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern.

Auch Manuela Schwesig befürwortet den Ausstieg aus dem Ehegattensplitting. Aber sie ist sich nicht in allen Punkten mit ihrer Parteispitze einig.

Glücklich zu dritt – und wer steckt im Beruf zurück? Das Ehegattensplitting berührt Fragen der Aufgabenteilung und Gerechtigkeit.

Es gibt sehr viel zu kritisieren am Ehegattensplitting. Doch es steckt auch eine richtige Idee darin: die Wahlfreiheit von Eltern zu schützen.

Karin Christmann
Ein Kommentar von Karin Christmann
Lars Klingbeil, Bundesvorsitzender der SPD (Archivbild)

Der SPD-Chef lässt die Ampel nicht zur Ruhe kommen. Doch ist sein Vorschlag abseitig? Wer wäre betroffen? Hätte der Staat plötzlich viel mehr finanziellen Spielraum?

Von Albert Funk
Kühnert mit Klingbeil und Esken am 6. Juli bei einer Debatte im Bundestag.

Statt der geplanten Kürzungen beim Elterngeld will die SPD das Ehegattensplitting abschaffen. Der Koalitionspartner FDP ist erbost, Sozialverbände sind gespalten.

Verena Pausder

Mehr als 500.000 Menschen unterschrieben ihre Elterngeld-Petition: Unternehmerin Verena Pausder über Vätermonate in Thailand und „steinzeitliches“ Ehegattensplitting.

Von
  • Karin Christmann
  • Valerie Höhne
Zahlreiche Studien zeigen die negativen Auswirkungen des Ehegattensplittings, insbesondere auf die Erwerbsbeteiligung verheirateter Frauen.

Die Kappung für hohe Einkommen ist die beste aller schlechten Möglichkeiten. Doch warum bleibt das Ehegattensplitting, das familien- und gleichstellungspolitische Ziele unterläuft, wieder unangetastet?

Ein Gastbeitrag von Katharina Wrohlich
Ehe nur zum Schein? (Symbolbild)

Ein Verein will darauf aufmerksam machen, dass alleinerziehende Mütter steuerlich benachteiligt werden. Dafür wurde ein vermeintliches Datingportal eingerichtet.

Von Anna Pannen
Schwedische Frauen können alles. Sie müssen sich nicht zwischen Karriere und Familie entscheiden.

Frauen in Vorständen, Ehegattensplitting und Sorgearbeit: Wiebke Ankersen und Christian Berg von der AllBright Stiftung erklären, was die Skandinavier anders machen.

Von Dorothee Nolte
Die Förderung von Kindern taucht in den Wahlprogrammen aller etablierten Parteien auf. Allerdings liegen sie bei der Frage, wie eine gerechte Umverteilung der Ressourcen aussehen könnte, zum Teil weit auseinander. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Die Union will das Ehegattensplitting bei einem Wahlsieg beibehalten. Was die Parteien fordern.

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Die Grünen haben im Rechtsstreit gegen den CSU-Generalsekretär über ihre Steuerpläne eine herbe Niederlage erlitten. Im Wahlkampf darf Alexander Dobrindt vorerst weiter vor der Belastung von Familien durch die Abschaffung des Ehegattensplittings warnen.

Von Cordula Eubel

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts will die Union nächsten Freitag einen Gesetzesantrag zum Ehegattensplitting einbringen.

Von Robert Birnbaum

Das vom Bundesverfassungsgericht erzwungene Ehegattensplitting für gleichgeschlechtliche Paare reiht sich in eine Kette von Entscheidungen in Sachen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften ein. Das erste Urteil von 2002 war zaghaft – inzwischen ist das Bundesverfassungsgericht zum Motor der Entwicklung geworden.

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