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Ein Demonstrant mit Schild AfD Verbot Jetzt während einer Kundgebung gegen AfD und Rechtsruck anlässlich der Landtagswahl in Brandenburg, Luisenplatz, Potsdam, 21. September 2024. Die Wahl findet am 22. September statt

© imago/Martin Müller/IMAGO/MARTIN MÜLLER

Tagesspiegel Plus

Hat ein AfD-Verbotsantrag eine Chance?: „Zuerst müssen alle V-Leute in der Führungsebene abgeschaltet werden“

Eine Gruppe Abgeordneter will vom Bundestag ein AfD-Verbot beantragen lassen. Welche rechtlichen Hürden sie dabei überwinden müssen, erklärt Verfassungsrechtler Till Patrik Holterhus. 

Stand:

Was ist aus verfassungsrechtlicher Sicht so besonders an dem AfD-Verbotsantrag, der gerade vorbereitet wird?
Grundsätzlich können drei Verfassungsorgane einen solchen Antrag beim Bundesverfassungsgericht stellen: der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung. In diesem Fall wäre der Bundestag erstmals alleiniger Antragsteller. Das gab es in den wenigen vorherigen Parteiverbotsverfahren so noch nie. Eine weitere Besonderheit ist, dass der Antrag wohl nicht durch die Regierungsfraktionen eingebracht wird, die damit eine sichere Mehrheit hätten, sondern durch eine fraktionsübergreifende Gruppe Abgeordneter. Ob der Antrag eine Mehrheit im Bundestag findet, ist damit offen. Und das ist nicht die einzige Herausforderung für den Erfolg des Antrags.

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