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Politik: Holter muss Ex-Spitzel weiter beschäftigen

Schwerin (fro). Mecklenburg-Vorpommerns Arbeitsminister Helmut Holter (PDS) hat eine schwere Schlappe erlitten.

Schwerin (fro). Mecklenburg-Vorpommerns Arbeitsminister Helmut Holter (PDS) hat eine schwere Schlappe erlitten. Das Schweriner Arbeitsgericht entschied gestern, dass er einen stasi-belasteten Mitarbeiter weiterbeschäftigen muss. Die Kündigung vom November 2001 sei unwirksam, da das Ministerium keineswegs arglistig über die Vergangenheit des Mannes getäuscht wurde, so der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Holter hatte stets beteuert, er hätte den Mann nicht eingestellt, wenn er von allen Stasi-Details gewusst hätte.

Zwar habe der Parteifreund Holters, der vom Minister persönlich von einer Beratungsfirma abgeworben wurde, in einem Gespräch im September 1999, fünf Monate vor seinem Wechsel ins Ministerium, keineswegs die volle Wahrheit gesagt, urteilte das Gericht. Von seiner Verpflichtung zur Zusammenarbeit als Schüler sei die Rede gewesen, während er zu seinen insgesamt 60 Berichten an die Stasi oder seinen Kontakten zu dem Geheimdienst, die er später auch als Jugendstaatsanwalt hatte, schwieg. Aber nach Erkenntnissen des Gerichts fragte das Ministerium auch nicht nach, sei sogar „desinteressiert“ an der Vergangenheit des Mannes gewesen. Selbst als die Auskunft der Birthler-Behörde im März 2001 vorlag, hätten keine erkennbaren Aktivitäten eingesetzt. Im August 2001 war der Fall öffentlich geworden, im November hatte Holter nach langem Lavieren dem Referenten auf Druck des Koalitionspartners SPD gekündigt.

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