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Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin ist eine elektronische Patientenakte ePA dargestellt.

© dpa/Jens Kalaene

In der Elektronischen Patientenakte fehlt noch was: Die Selbstbestimmung muss gesichert sein

Gut, dass die ePa kommt. Im Grundsatz. Aber Gesundheitsdaten sind sehr persönlich und sensibel. Deswegen muss der Umgang damit entsprechend sein: feinfühlig und umsichtig.

Stephan-Andreas Casdorff
Ein Kommentar von Stephan-Andreas Casdorff

Stand:

Nach Jahren der Debatte, der Auseinandersetzung kommt sie jetzt endlich: die elektronische Patientenakte. Endlich.

Endlich? Ja, aber: Erst einmal dauern die Diskussionen an. Dann ist es eine „Einführung light“, eine auf Probe. Und einiges liegt auch noch im Argen.

Grundsätzlich ist es wichtig und gut, dass die ePa kommt. Das hätte nur eigentlich viel schneller gehen müssen.

Und wie so oft bei der Digitalisierung in Deutschland: gute Idee, verbesserungswürdige Umsetzung. An wirklich wichtige Details wie Inklusion wird, wenn überhaupt, zu spät gedacht.

So bestehen wirklich ernstzunehmende datenschutzrechtliche Bedenken, was vulnerable Patientinnen und Patienten betrifft. Ausgeräumt sind sie bisher nicht.

Gesundheitsdaten sind sehr persönlich und sensibel. Ganz besonders, wenn es beispielsweise um eine HIV-Infektion geht oder eine geschlechtsangleichende Hormontherapie, einen Schwangerschaftsabbruch, eine psychische Erkrankung.

Der Umgang muss entsprechend sein: feinfühlig und umsichtig. Diskriminierung im Gesundheitswesen geht gar nicht, ist aber für zu viele Alltag: für lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche, alle queeren Personen.

Aus den verschriebenen Medikamenten lässt sich viel herauslesen

Dabei muss es sicher und hilfreich sein, persönliche Informationen offenzulegen. Nur: Im Standardmodus der ePa sind für alle Personen, die Zugriff auf die ePa haben, alle erfassten medizinischen Informationen einsehbar. Für Ärzte, Apotheker und mehr.

Wer sagt, das sei nicht so einfach: doch. Aus der Liste der verschreibungspflichtigen Medikamente und den Abrechnungsdaten der Krankenkassen lässt sich viel herauslesen. Bleibt die Sorge um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Selbstbestimmung ist ein Teil der Patientenwürde. Die öffentliche Aufklärung und Information über die ePa reicht da noch nicht. Wenn Patientinnen und Patienten der Akte nicht aktiv widersprechen, wird sie angelegt. Aber sie muss datensicher sein.

Da muss bei der Sichtbarkeit sensibler Daten und dem allgemeinen Datenschutz nachgebessert werden. Endlich. Dann kann es gut werden.

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