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Der AfD-Abgeordnete Jens Maier

© dpa/Sebastian Kahnert

Initiative im Bundestag: AfD will Paragrafen gegen Volksverhetzung ändern

Auch "das deutsche Volk" soll künftig "Tatobjekt einer Volksverhetzung" sein können, fordert ein sächsischer AfD-Abgeordneter. Er wurde selbst mehrfach wegen Volksverhetzung angezeigt.

Die AfD-Bundestagsfraktion fordert eine Änderung des Paragrafen, der Volksverhetzung unter Strafe stellt. Der sächsische Abgeordnete Jens Maier stellte einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, über den diese Woche erstmals im Bundestag beraten werden soll.

Mit der Änderung will die AfD erreichen, dass auch „das deutsche Volk“ ein „geeignetes Tatobjekt einer Volksverhetzung“ sein kann – gemeint sind die Deutschen in ihrer Gesamtheit.

Dies werde in der Rechtspraxis aktuell nicht flächendeckend so gesehen, beklagt Maier, der selbst mehrfach wegen Volksverhetzung angezeigt worden war. Bislang ging es stets nur um Äußerungen über Einzelpersonen und kleinere Gruppen.

Die AfD kündigte außerdem einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestags an. Die Fraktion will, dass die Ausschüsse künftig nicht mehr zeitgleich mit den Plenardebatten tagen. Dies könne beispielsweise durch eine Erhöhung der Zahl der Sitzungswochen erreicht werden, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer Bernd Baumann. Er glaube nicht, dass die Präsenz der Abgeordneten im Wahlkreis darunter leiden werde. (dpa)

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