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Jede zweite Krankenhausrechnung sei falsch, sagen die Kassenprüfer.

© Vennenbernd/dpa

Krankenkassen lassen Krankenhäuser überprüfen: Jede zweite kontrollierte Rechnung falsch

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen fordert Strafen für falsche Rechnungen – die Kliniken halten dagegen.

Jede zweite von den Krankenkassen geprüfte Rechnung aus Deutschlands Kliniken ist nicht korrekt. Das teilte der zuständige Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) am Donnerstag mit. Insgesamt prüfte der MDK 2018 circa 2,6 Millionen Behandlungsabrechnungen. In den meisten Fällen seien mehr Tätigkeiten abgerechnet worden, als notwendig gewesen wären. Unbestätigten Schätzungen von Kassenexperten zufolge handele es sich um vorläufige Schäden im einstelligen Milliarden-Euro-Bereich. Deutsche Kliniken setzen mit Kassenpatienten rund 70 Milliarden Euro im Jahr um.

Der MDK hatte 16 Prozent der Abrechnungen geprüft. Die Prüfer arbeiten im Auftrag der gesetzlichen Kassen und forderten: Falsche Rechnungen müssten Strafzahlungen zur Folge haben. Bislang erstatten Kliniken fehlende Beträge nach der Prüfung – ein Bußgeld für Versäumnisse gibt es jedoch nicht. Der MDK allerdings muss den Kliniken eine Aufwandsentschädigung von 300 Euro zahlen, wenn sich nach einer der für beide Seiten aufwendigen Prüfung einer Abrechnung herausstellt, dass die Klinik richtig gehandelt hat.

Bundesärztekammer-Präsident Montgomery: Über Strafen entscheidet die Justiz

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die rund 1900 Kliniken vertritt, konterte die Vorwürfe: Das Abrechnungssystem sei deutlich komplexer als das Steuerrecht, völlig einwandfreie Rechnungen seien kaum noch möglich. Auch der MDK bestreitet nicht, dass es Abrechnungen gibt, bei der eine Klinik von den Kassen sogar weniger Geld forderte, als ihr für eine Behandlung zustand. „Angesichts der geltenden Abrechnungsmodalitäten ist es äußert schwierig, eine Rechnung komplett korrekt abzuliefern“, sagte Frank Ulrich Montgomery, der Präsident der Bundesärztekammer. Zur MDK-Forderung nach Strafen für falsche Rechnungen sagte er: „Darüber hat die Justiz zu befinden, nicht die Kassen.“

Kliniken und Kassen im Wettrüsten um Geld

Hintergrund der Debatte ist das 2003 eingeführte Fallpauschalensystem. Kliniken bekommen nicht konkrete Leistungen erstattet, sondern sie erhalten je nach Diagnose des Patienten eine Behandlungspauschale: Bestimmte Fälle kosten in der Praxis mehr als die Pauschale einbringt, andere Diagnosen gelten dafür als „lukrativ“. Abgerechnet werden können mehr als 1000 verschiedene Diagnosen mit 30.000 verschiedenen Prozeduren.

Immer wieder wird bekannt, dass die Fallschwere einzelner Patienten übertrieben wird. „Abrechnungstuning“ wird dies intern genannt; eine Klinik versucht dadurch, mehr Geld von den Kassen zu erhalten. Der Gesundheitsexperte der Linken im Bundestag, Harald Weinberg, sagte: „Um ausreichend Geld aus dem Topf zu bekommen, schummeln die Kliniken bei der Codierung, führen zuweilen auch unnötige Prozeduren durch.“ Auf der anderen Seite rüste der MDK personell auf, um die Kliniken mit Kontrollen zu Sparsamkeit zu zwingen. Der MDK kontrolliert für die Kassen auch Pflegeheime.

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