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Forderung nach der Abschaffung von Paragraf 219a bei einer Demonstration in Berlin (Archivbild von 2019)

© dpa/Ralf Hirschberger

Justizminister macht Tempo bei Paragraf 219a: Buschmann will Werbeverbot für Abtreibungen schnell streichen

Ärzte sollen sachlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren können, sagt Bundesjustizminister Buschmann. Paragraf 219a soll rasch fallen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann will schon im Januar einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen vorlegen. Das kündigte der FDP-Politiker im Gespräch mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe an.

SPD, Grüne und FDP hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches zu streichen. Er untersagt es Ärztinnen und Ärzten, Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich zur Verfügung zu stellen.

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Paragraf 219a bedeute für Ärzte „ein strafrechtliches Risiko, wenn sie beispielsweise auf ihrer Homepage oder sonst im Internet sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen“, sagte Buschmann. Das sei absurd.

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„Denn viele Frauen, die mit sich um die Frage eines Schwangerschaftsabbruches ringen, suchen auch im Netz nach Rat. Dass aber ausgerechnet die fachlich am ehesten zur Aufklärung berufenen Ärztinnen und Ärzte dort nicht informieren dürfen, kann nicht sein.“

Ähnlich äußerte sich Familienministerin Anne Spiegel. „Die Abschaffung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches, mit dem Frauen stigmatisiert und Ärztinnen und Ärzte kriminalisiert werden, steht schnell auf dem Programm“, sagte die Grünen-Politikerin der „Tageszeitung“ (taz/Mittwoch). Das werde sie in Kürze mit Buschmann besprechen. „Auch die Abschaffung des Transsexuellengesetzes betrifft beide Ressorts“, so Spiegel weiter. „Beides können wir schnell anpacken.“

Die Ampel-Parteien wollen das 40 Jahre alte Transsexuellengesetz, das von vielen Transmenschen als demütigend empfunden wird, durch ein „Selbstbestimmungsgesetz“ ersetzen. Das bislang geltende Gesetz sieht beispielsweise vor, dass Betroffene ihren Vornamen und ihr Geschlecht erst nach einem psychologischen Gutachten und einer gerichtlichen Entscheidung offiziell ändern dürfen - dabei müssen sie sich oft sehr intime Fragen gefallen lassen. (dpa)

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