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Kampf dem Antisemitismus: Jetzt erst recht – mit Recht
Juden, überall auf der Welt, dürfen nicht auf sich selbst zurückgeworfen sein. Deutschland ist in der Pflicht: Der Kampf gegen Antisemitismus muss endlich ins Grundgesetz aufgenommen werden.

Stand:
„Globalize Intifada“ – es ist wie ein Schlachtruf, wie ein Aufruf zu globalisiertem Antisemitismus. Die jüdische Welt ächzt, überall. Nur sie?
Dies einmal zur Einordnung: Es war an dem einen Tag nicht nur der grauenerregende Anschlag am Bondi Beach in Sydney. In Kalifornien wurden Schüsse auf die Chanukka-Dekorationen am Haus einer jüdischen Familie abgefeuert, in Amsterdam kam es zu Angriffen auf eine Chanukka-Feier, in der Ukraine wurde eine Synagoge niedergebrannt. Und es gehen immer wieder neue Meldungen ein – Entwarnung kann nicht gegeben werden.
Bei Weitem nicht. Juden weltweit fühlen sich wie Freiwild. Über Monate hinweg wurde zugelassen, dass offen zu einer globalen Intifada aufgerufen wird. Bis hin zum neuen Bürgermeister New Yorks, der sich nicht klar von Parolen wie „Globalisiert die Intifada“ distanzieren will. Genau diese Folgen erleben jüdische Gemeinschaften derzeit – überall. Leider ist nicht damit zu rechnen, dass sich die Lage entspannt. Im Gegenteil.
Der Kampf gegen den Antisemitismus muss endlich ins Grundgesetz aufgenommen werden. Sonst bleibt es doch bei Sonntagsreden.
Stephan-Andreas Casdorff
Jüdisches Leben in der Öffentlichkeit darf nicht lebensgefährlich sein. Der Kampf für die Freiheit erfordert heute ein Aufstehen der Zivilgesellschaft. Politik muss jetzt handeln, muss klare Grenzen setzen, um dem Übel zu wehren. Politik muss verstehen, dass es in der globalen Intifada nicht um Recht oder Gerechtigkeit geht. Es geht aber darum, mit der demokratischen Macht des Staates zu antworten.
Das erfordert vielerlei. Zum Beispiel Hassaufmärsche auf unseren Straßen zu verbieten, die muslimischen Vereinigungen auch, die die Terrorinfrastruktur tragen, und die Gefährder auszuweisen. Es braucht außerdem dringend eine Konkretisierung im Strafrecht, beim Paragrafen 130 des Strafgesetzbuchs, dem zur Volksverhetzung. Nötig ist insbesondere eine gesetzliche Definition von Antisemitismus entlang der IHRA-Definition, an der sich die Gerichte orientieren können.
Zu guter Letzt: Der Kampf gegen den Antisemitismus muss endlich ins Grundgesetz aufgenommen werden. Sonst bleibt es doch bei Sonntagsreden. Und bei dem Eindruck, dass die jüdische Welt, wenn es ernst wird, auf sich selbst zurückgeworfen ist.
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