zum Hauptinhalt

Religionsfreiheit: Katholiken verärgert über Kruzifix-Urteil

Für die Deutsche Bischofskonferenz ist das Kruzifix-Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs eine „große Enttäuschung“. Es sei zudem einseitig. Denn das Kreuz sei mehr als nur religiöses Symbol.

Berlin - Das Urteil wolle zwar der Religionsfreiheit dienen, ignoriere aber die Bedeutung des Kreuzes als kulturelles Zeichen. Das Urteil habe keine Auswirkungen auf Deutschland, betonte die Bischofskonferenz. Denn die deutsche Rechtsprechung verpflichtet bereits zur Abnahme von Kreuzen und Kruzifixen in Schulen, falls Schüler sich daran stoßen.

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hatte am Dienstag einer italienischen Mutter zweier schulpflichtiger Kindern recht gegeben, die sich in Italien vergeblich gegen Kreuze an öffentlichen Schulen gewandt hatte. Die Richter argumentierten, die Kruzifixe könnten als religiöses Symbol auf Kinder, die einer anderen oder keiner Religion angehörten, verstörend wirken. Das Recht, an keine Religion zu glauben, gehöre zur Religionsfreiheit. Das Urteil gilt unmittelbar nur für Italien und den entschiedenen Fall. Indirekt machen die Straßburger Richter damit jedoch auch deutlich, dass jeder Schüler in Europa gegen ein Kreuz in der Schule klagen kann – und spätestens in Straßburg sein Recht bekommen kann.

Deutsche Schüler und ihre Eltern müssen aber gar nicht bis vor den Straßburger Gerichtshof ziehen. Denn in Deutschland hat das Bundesverfassungsgerichts 1995 ein wegweisendes Urteil gesprochen. Damals hatten drei Schüler gegen die Kruzifixe in den bayerischen Klassenräumen geklagt. Die Bundesverfassungsrichter erklärten daraufhin Teile der Bayerischen Volksschulordnung von 1983 für verfassungswidrig und nichtig. Diese Verordnung sah vor, dass in jedem Klassenzimmer in Bayern ein Kruzifix oder ein Kreuz aufgehängt werden muss. Die Verfassungsrichter fanden, dass ein Staat dies nicht verordnen darf, weil dadurch die Glaubensfreiheit der Schüler eingeschränkt werde.

Aber auch heute hängen in vielen bayerischen Schulen Kruzifixe. Denn der bayerische Gesetzgeber hat mit einer „Widerspruchslösung“ einen Ausgleich zwischen beiden Rechtspositionen gefunden: Falls sich jemand ernsthaft über das Kreuz beklagt, muss die Schule eine Lösung finden – im Zweifel muss es entfernt werden. Diese Möglichkeit steht nach dem Urteil theoretisch auch Ländern wie Italien zu. Die europäischen Länder müssen entscheiden, wie sie damit umgehen. Jedes Land, das der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten ist, ist verpflichtet, die Straßburger Rechtsprechung zu respektieren. Rom will aber erst in Revision gehen. Claudia Keller

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false