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Friedrich Merz’ Äußerungen erfüllen nicht den Anfangsverdacht der Volksverhetzung.

© dpa/Michael Kappeler

Tagesspiegel Plus Exklusiv

„Kein Aufstacheln zum Hass“: Staatsanwaltschaft will nicht gegen Merz wegen Stadtbild-Aussagen ermitteln

Wegen seiner Stadtbild-Äußerungen wurde der Kanzler tausendfach angezeigt. Ein Anfangsverdacht für Volksverhetzung bestehe jedoch nicht, heißt es nun von der Berliner Staatsanwaltschaft.

Stand:

Die Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz zu den Problemen im Stadtbild im Zusammenhang mit Migration stellen keine Volksverhetzung dar. Es liege kein Anfangsverdacht gemäß Paragraf 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung vor, das Verfahren sei deshalb eingestellt worden, teilte die Berliner Staatsanwaltschaft auf Tagesspiegel-Anfrage mit.

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