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Politik: Keine Strafe für enge Angehörige? Kritik an Gesetzentwurf zu Sterbehilfe

Berlin - Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Strafbarkeit von Sterbehilfe ist auf breite Kritik gestoßen. Laut einem Bericht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ will Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sicherstellen, dass Angehörige und andere Personen, die in engem Kontakt zu Sterbewilligen stehen, durch das neue Gesetz gegen gewerbsmäßige Sterbehilfe nicht kriminalisiert werden, wenn sie beim Suizid helfen.

Berlin - Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Strafbarkeit von Sterbehilfe ist auf breite Kritik gestoßen. Laut einem Bericht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ will Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sicherstellen, dass Angehörige und andere Personen, die in engem Kontakt zu Sterbewilligen stehen, durch das neue Gesetz gegen gewerbsmäßige Sterbehilfe nicht kriminalisiert werden, wenn sie beim Suizid helfen. Der Entwurf sehe vor, dass die nicht gewerbsmäßige Teilnahme an der Sterbehilfe etwa für „Lebensgefährten, langjährige Hausgenossen oder nahe Freunde“ straffrei bleibe. Auch Ärzte oder Pflegekräfte könnten straffrei bleiben, „wenn eine persönliche Beziehung entstanden ist“.

Eine Sprecherin des Justizministeriums sagte, zu Referentenentwürfen in der internen Abstimmung gebe man kei– ne Stellungnahme ab. Union und FDP hatten im Koalitionsvertrag im Jahr 2009 verabredet, die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen. Mehrere Bundesländer hatten nach Informationen des Tagesspiegels das Bundesjustizministerium darum gebeten, in dem Gesetz schwere rechtliche Nachteile für Menschen zu vermeiden, die in engem persönlichen Kontakt mit Sterbewilligen stehen und diesen helfen, ihren Willen umzusetzen.

Laut dem Zeitungsbericht geht die geplante Regelung den Unionsparteien zu weit. Die besondere emotionale Zwangslage engster Angehöriger sei nicht vergleichbar mit der eines Arztes oder einer Pflegekraft, hieß es „aus Unionskreisen“. Hier halte die Union ein Absehen von Strafe nicht für gerechtfertigt. Bundesärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomery betonte, die Ärzte stünden nicht als Sterbehelfer zur Verfügung. Der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, warnte davor, dass der Gesetzentwurf zu einer „Normalisierung der Suizidhilfe“ führe. Die Patientenschutzorganisation „Deutsche Hospiz-Stiftung“ kritisierte, die Justizministerin wolle den assistierten Suizid „salonfähig“ machen. Es sei bedenklich, dass das Ministerium den Kreis der Personen erweitere, die straffrei gewerbsmäßige Suizidhelfer unterstützen dürften. Tsp/epd

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