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Das Wahlgesetz für den Bundestag bleibt vorerst - mit Ausnahme der Anordnung des Verfassungsgerichts, die Grundmandatsklausel wieder anzuwenden.

© dpa/Kay Nietfeld

Tagesspiegel Plus

Keine zügige Änderung am Wahlrecht : Ampel verzichtet auf Anpassung nach dem Karlsruher Urteil

Vor der Bundestagswahl 2025 wird es keine neuerliche Wahlrechtsreform geben. Wie es dazu kam – und was das bedeutet

Stand:

Vor der Bundestagswahl 2025 wird es keine Änderung des Wahlrechts mehr geben. Das ist das Ergebnis eines Treffens der Fraktionsführungen der Ampel-Parteien und der Union im Bundestag am Freitag. Die Koalition und die größte Oppositionsfraktion einigten sich offenbar, sich nicht einig zu sein. Die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Modifikation der Fünfprozenthürde wird daher frühestens 2026 angegangen.

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