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In vielen armen Familien bringt Kindergeld nichts.

© dpa-tmn/Mascha Brichta

Leistung mindert Anspruch auf Grundsicherung: Kindergeld bringt einer Million Familien nichts

Das Kindergeld wird auf die Grundsicherung angerechnet – viele arme Familien profitieren deshalb nicht von der Leistung. Die Linke fordert nun eine Neuregelung.

Mehr als einer Million Familien mit niedrigem Einkommen bringt das Kindergeld nichts, weil es auf andere Leistungen angerechnet wird. Das Kindergeld minderte im Jahr 2019 bei 1,06 Millionen Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften den Anspruch auf Grundsicherung sowie Sozialgeld, wie aus einer am Montag veröffentlichten Antwort des Bundessozialministeriums auf eine schriftliche Frage der Linken hervorgeht.

Die Familien mit Grundsicherung hätten durch die Anrechnung auf insgesamt 4,7 Milliarden Euro verzichten müssen. Zuerst hatte die „Saarbrücker Zeitung“ (Montag) darüber berichtet.

Aktuell liegt das Kindergeld bei monatlich 204 Euro jeweils für das erste und zweite Kind, 210 Euro für das dritte und 235 Euro für jedes weitere Kind. Im Schnitt wurde der Antwort des Ministeriums zufolge 2019 pro Familie 368 Euro angerechnet.

„Ausgerechnet die allerärmsten Familien gehen beim Kindergeld leer aus. Dabei bräuchten sie es dringend“, kritisierte die Sozialexpertin der Linken, Sabine Zimmermann. Zwar lägen die Bedarfssätze für Kinder bei Hartz IV in allen Altersstufen höher als das reguläre Kindergeld. Das Geld sei allerdings die einzige Einkunft der Familien für die Kinder.

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Die Politikerin bezeichnete es als ungerecht, dass wohlhabendere Familien von Kinderfreibeträgen profitierten und viele zusätzlich auch Kindergeld erhalten könnten. Der einmalige Kinderbonus von insgesamt 300 Euro, den die Bundesregierung für September und Oktober wegen der Corona-Pandemie beschlossen hat, wird hingegen auch an Familien in der Grundsicherung ausgezahlt und nicht von den Leistungen abgezogen.

Auf den steuerlichen Kinderfreibetrag wird der Bonus allerdings angerechnet. „Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung dieses Prinzip auch auf die regulären Kinderleistungen anwendet“, forderte Zimmermann. Kinder aus armen Familien müssten dauerhaft unterstützt werden, etwa mit einer Kindergrundsicherung. (epd)

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