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Klage: EuGH billigt Speicherung von Daten

Die Regierung in Dublin hat das EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung infrage gestellt, doch die Klage ist vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert.

Berlin - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat eine Klage Irlands abgewiesen und das EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für rechtmäßig erklärt. Die Regierung in Dublin hatte das Verfahren infrage gestellt, nach dem die europäische Richtlinie im Kampf gegen den Terror vor drei Jahren im EU-Ministerrat erlassen worden war. Den EU-Staaten genügte seinerzeit eine qualifizierte Mehrheit, um die Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen. Nach der Ansicht Irlands wäre ein einstimmiger Beschluss aller EU-Staaten nötig gewesen. Dem widersprachen die Luxemburger Richter nun: Es sei durchaus rechtens gewesen, die Vorratsdatenspeicherung auf der Basis der Regeln für den EU-Binnenmarkt zu beschließen, urteilte der EuGH (Az.: C-301/06). In diesem Fall können die EU-Staaten Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit fassen.

Bei der EU-weiten Vorratsdatenspeicherung, die seit 1. Januar 2008 in deutsches Recht umgesetzt ist, werden die Telefonverbindungsdaten der EU-Bürger für mindestens sechs Monate festgehalten. Neben der Gesprächsdauer wird unter anderem auch gespeichert, wer mit wem spricht. Internetdaten werden ebenfalls festgehalten. Während Datenschützer darin einen schwerwiegenden Eingriff sehen, hat die irische Regierung grundsätzlich kein Problem mit der Vorratsdatenspeicherung. Die Regierung in Dublin, die bei der Abstimmung über die Richtlinie im EU-Ministerrat unterlegen war, hatte sich sogar eine schärfere Regelung gewünscht.

In Deutschland ist damit der Weg für die Vorratsdatenspeicherung allerdings noch nicht letztinstanzlich frei. Zwar werden hier sämtliche Kommunikationsdaten der Bürger entsprechend der EU- Richtlinie gespeichert. Zugreifen dürfen die Sicherheitsbehörden darauf aber nur unter sehr restriktiv gefassten Voraussetzungen – anders als bundesrechtlich vorgesehen. Kritiker der Massenspeicherung hatten im vergangenen Jahr beim Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz geklagt. Karlsruhe hat darüber noch nicht verhandelt, nach Auskunft des Gerichts steht auch noch kein Termin fest. Allerdings hatten die Richter einem Eilantrag der Kläger stattgegeben und entschieden, dass die Daten bis zu einem Urteil nur bei schwersten Straftaten an die Sicherheitsbehörden gehen dürfen. ame/babs

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