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Der Plenarsaal während einer Sitzung des Deutschen Bundestages (Symbolbild)

© dpa/Michael Kappeler

Union droht mit Verfassungsklage: Koalition will Wahlrechtsreform noch dieses Jahr beschließen

Die Ampelparteien wollen den Bundestag auf 598 Mitglieder begrenzen. Die Reform soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden – doch die Union lehnt das ab.

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Trotz erheblicher Bedenken der Opposition will die Koalition die Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags nach Angaben der SPD noch in diesem Jahr durch den Bundestag bringen - wie im Koalitionsvertrag vereinbart. „Unser Ziel ist, das Gesetzgebungsverfahren im September zu beginnen und bis zum Jahresende zum Abschluss zu bringen. Dabei werden wir den normalen Verfahrensweg einhalten und nicht auf Fristverkürzungen zurückgreifen“, sagte der innenpolitische SPD-Fraktionssprecher Sebastian Hartmann dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

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Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart: „Wir werden innerhalb des ersten Jahres das Wahlrecht überarbeiten, um nachhaltig das Anwachsen des Bundestages zu verhindern.“

An diesem Dienstag sollen die Koalitionsfraktionen Eckpunkte für die Reform verabschieden. Vorgesehen ist von der Ampel eine Beschränkung des Bundestags auf 598 Mandate, Überhang- und Ausgleichsmandate sollen wegfallen. Die Zahl der Direktmandate einer Partei soll sich an deren Zweitstimmenanteil bemessen. Dies könnte dazu führen, dass Direktmandate nicht an den Erststimmen-Sieger in einem Wahlkreis fallen - für diesen Fall soll eine dritte Wahlstimme eingeführt werden, mit der bestimmt werden kann, an wen dann das Wahlkreismandat gehen soll. Die Union lehnt dies ab und droht mit Verfassungsklage.

Hartmann gab sich in der „Rheinischen Post“ gelassen: „Sollte es zu einer Verfassungsklage kommen, können wir auf umfangreiche Beratungen mit ausgewiesenen Verfassungs- und Wahlrechtsexperten zurückgreifen und in den Verfahren gut argumentieren.“ (dpa)

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