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Politik: Konrad Adenauer: Rau und Merkel würdigen historische Leistung

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat dem Asylbeauftragten des Bundes Einseitigkeit zu Lasten abgelehnter Asylbewerber vorgeworfen. Die in Zirndorf ansässige Behörde unter der Leitung von Klaus Blumentritt (parteilos) werde in bestimmten Entscheidungen ihrem "gesetzgeberischen Auftrag nicht gerecht", hieß es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat dem Asylbeauftragten des Bundes Einseitigkeit zu Lasten abgelehnter Asylbewerber vorgeworfen. Die in Zirndorf ansässige Behörde unter der Leitung von Klaus Blumentritt (parteilos) werde in bestimmten Entscheidungen ihrem "gesetzgeberischen Auftrag nicht gerecht", hieß es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Der Bundesbeauftragte müsse "sowohl zu Lasten als auch zu Gunsten von Asylbewerbern tätig werden". Die Karlsruher Richter hoben mit ihrer Entscheidung ein Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz auf. Dieses hatte auf eine Klage der Zirndorfer Behörde keine Abschiebungshindernisse für ein kurdisches Ehepaar erkannt. Deren Antrag auf Asyl war zwar zuvor abgelehnt worden, gleichzeitig wurden in jenem Verfahren aber noch Abschiebungshindernisse festgestellt. Ein Hinweis darüber ging dem Bundesbeauftragten formlos zu. Später sah das Ehepaar die Klagefrist des Bundesbeauftragten aufgrund dieses Hinweises als verstrichen an. Blumentritt rechtfertigte sich damit, dass nur Bescheide, die einen Asylanspruch bejahten, förmlich zuzustellen seien. Diese Haltung habe den Anspruch des Ehepaars auf rechtliches Gehör verletzt, hieß es jetzt. Der Bundesbeauftragte darf sich an Klagen vor den Verwaltungsgerichten beteiligen und gegen Entscheidungen des Bundesamtes zur Anerkennung ausländischer Flüchtlinge klagen. Das Bundesverfassungsgericht definiert ihn in seinem Beschluss als "Korrektiv gegenüber den weisungsgebundenen Entscheidungen des Bundesamtes".

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