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Lauterbach hatte von einer Regierungskommission Vorschläge für eine Krankenhausreform erarbeiten lassen, die am 1. Januar in Kraft treten soll.

© dpa/Britta Pedersen

Krankenhausreform: Gutachten hält Pläne von Lauterbach für verfassungswidrig

Ein Rechtsgutachten stellt die Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausreform infrage – die Pläne greifen demnach zu stark in die Kompetenz der Länder ein.

Lauterbach hatte von einer Regierungskommission Vorschläge für eine Krankenhausreform erarbeiten lassen, die am 1. Januar in Kraft treten soll. Damit sollen die Kliniken in die drei verschiedenen Versorgungslevel Grundversorgung, Schwerpunktversorgung und Maximalversorgung aufgeteilt werden. Außerdem soll das Vergütungssystem verändert werden.

Ein von den unionsgeführten Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein am Donnerstag vorgelegtes Rechtsgutachten hält die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für eine Krankenhausreform für verfassungswidrig.

Vor allem werde die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sowie das Primat der Krankenhausplanung der Länder missachtet, erklärten die Gesundheitsminister der drei Länder am Donnerstag in Berlin. Lauterbach wies die Kritik als überholt zurück.

Das derzeitige Reformkonzept bedeute einen erheblichen Eingriff in die Planungshoheit der Länder und muss deshalb korrigiert werden.

Klaus Holetschek (CSU), Bayerns Gesundheitsminister

Der für das von den drei Ländern vorgelegte Gutachten verantwortliche Augsburger Rechtsexperte Ferdinand Wollenschläger erklärte, jede bundesrechtliche Regelung für die Krankenhausfinanzierung und -versorgung finde dort ihre Grenze, wo der Bund strukturrelevante Regelungen treffe.

Sind die vorliegenden Vorschläge mit dem Grundgesetz zu vereinbaren?

Damit seien etwa Regelungen des Bundes, die schwerpunktmäßig die Versorgungsstrukturen der Krankenhäuser steuern oder die Planungsspielräume der Länder für die Krankenhausversorgung übermäßig beschneiden, unzulässig. Deshalb seien die derzeit vorliegenden Vorschläge nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es gebe aber Reformoptionen innerhalb der Kompetenzordnung.

Lauterbach nannte es richtig, dass die Länder auch die rechtlichen Aspekte einer Krankenhausreform analysierten. „Das vorgelegte Rechtsgutachten befasst sich aber mit überholten Reformplänen der Krankenhausreform und wird von anderen Gutachtern auch so nicht bestätigt – die Diskussion ist inzwischen wesentlich weiter.“ Der Bundesgesundheitsminister sprach von einem üblichen Gutachterstreit – dieser dürfe und werde das Krankenhaussterben nicht verlängern.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erklärte, das derzeitige Reformkonzept bedeute einen erheblichen Eingriff in die Planungshoheit der Länder und müsse deshalb korrigiert werden. „Wir können keine zentral von Berlin aus gesteuerte Reform mit einer bundesrechtlichen Einführung von detaillierten mit Strukturvorgaben hinterlegten Leveln und einer vorgegebenen starren Zuordnung von festen Leistungsgruppen zu einzelnen Leveln mitgehen.“

Lauterbach will mit den Ländern gemeinsamen Gesetzentwurf erarbeiten

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärte, er sei froh, dass Lauterbach bereits angekündigt habe, keine unveränderte Umsetzung der Vorschläge der Regierungskommission anzustreben, sondern mit den Ländern einen gemeinsamen Gesetzentwurf zu erarbeiten. „Auf dieser Grundlage werden wir nun unsere Gespräche fortsetzen.“ Er sei „sehr zuversichtlich“, dass am Ende eine Reform stehe, die vieles zum Wohl der Patientinnen und Patienten verbessern könne.

Auf dieser Grundlage werden wir nun unsere Gespräche fortsetzen.

Karl-Josef Laumann (CDU), Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister, über Lauterbachs Vorhaben.

Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) erklärte, auch sie halte eine Reform der Krankenhausfinanzierung für wichtig – insbesondere um die notwendige Versorgung in der Fläche nachhaltig auf sichere Beine zu stellen.

Alle drei Länder erklärten sich bereit, ihre künftige Krankenhausplanung grundsätzlich an sogenannten Leistungsgruppen auszurichten. Holetschek erklärte, „die Strukturanforderungen für die Gruppen sollten dabei aber zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden. Klar muss auch sein, dass die Letztverantwortung und die Entscheidung darüber, welchem Krankenhaus welche Leistungsgruppen zugewiesen werden, bei den Ländern liegt.“

Von der Decken erklärt: „Wir wollen keinesfalls eine Reform verhindern, sondern – ganz im Gegenteil – einen Erfolg der Reform ermöglichen.“ Deshalb müsse eine Reform verfassungsgemäß sein. (AFP)

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