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Tagesspiegel Plus
Kurioses Wahlrecht: Ist verfassungswidrig, was Karlsruhe angeordnet hat?
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die umstrittene Grundmandatsklausel zur Wahl 2025 fortgelten muss. Wie es scheint, bahnt sich die nächste Posse um das Wahlgesetz an
Von Albert Funk
Stand:
Ist verfassungswidrig, was das Bundesverfassungsgericht jüngst dem Bundestag aufgetragen hat? Die Frage ist weniger ketzerisch als sie möglicherweise klingt. Denn der Zweite Senat in Karlsruhe hat im Juli entschieden, dass ein umstrittener Teil des Wahlrechts, den die Ampelkoalition in ihrem Reformgesetz von 2023 abgeschafft hat, zumindest zur Bundestagswahl 2025 fortgelten muss.
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