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Kurt Beck, ehemaliger SPD-Vorsitzender, spricht bei einer Pressekonferenz.

© Gregor Fischer/dpa

Berlin und Brandenburg als Beispiel: Kurt Beck fordert Fusionen von Bundesländern

Der frühere SPD-Chef Kurt Beck wünscht sich eine Reform der Landesgrenzen, um die Effizienz der Behörden zu steigern. Ein Vorschlag richtet sich nach dem Sendegebiet des NDR.

Der frühere SPD-Chef Kurt Beck fordert eine Fusion von Bundesländern, damit die staatlichen Behörden schlagkräftiger und effizienter arbeiten können. Über eine größere Föderalismusreform, die auch Landesgrenzen einschließe, sei schon lange nicht mehr diskutiert worden. „Ich hielte sie für wünschenswert“, sagte der ehemalige rheinland-pfälzische Regierungschef dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

So könnten etwa das Saarland und Rheinland-Pfalz eine neue Einheit formen, „ohne dass die Menschen das innerlich ablehnen würden“. Ähnliche Verbindungen fänden sich bei Berlin und Brandenburg oder im Norden Deutschlands, sagte der Vorsitzende der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung.

„Ich denke da zum Beispiel an das Sendegebiet des Norddeutschen Rundfunks.“ Dazu gehören Hamburg sowie die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

Fusion von Berlin und Brandenburg 1996 gescheitert

Beck sagte, zwar sei der Föderalismus ein wichtiges und stabilisierendes Element, trotzdem sei er reformbedürftig. Beim Umbau seien zwei Dinge entscheidend: Effizienzgewinne und landsmannschaftliche Verbundenheit. In Deutschland wird seit Jahrzehnten über den Zusammenschluss einzelner Länder diskutiert. Ein konkreter Anlauf in Berlin und Brandenburg war 1996 gescheitert.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) lehnt Fusionen dagegen ab. „Ich kann nicht erkennen, was der Bund mehr kann als die Länder. Außer der Bereitschaft zum Geldausgeben.“ Selbstverständlich werde sich die föderale Ordnung weiter entwickeln, sagte er dem RND. „Aber bitte nicht in Richtung Zentralisierung. Bei Bundestags- und Landtagswahlen muss der Bürger genau wissen, welche politischen Entscheidungen von dem jeweiligen Parlament verantwortet werden.“ (dpa)

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