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Weiter in der Psychiatrie. Am Montag wäre Mollath beinah freigekommen. Foto: dpa

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Politik: Kurze Hoffnung für Mollath Gefälschtes Schreiben

über Freilassung.

Bayreuth - Ein gefälschter Gerichtsbeschluss hat am Montag beinahe zur Entlassung des seit sieben Jahren zwangsweise in der Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath geführt. Im Glauben an die Echtheit des Dokuments habe er Mollath am Morgen eröffnet, dass er sofort ein freier Mann sei, sagte der stellvertretende Leiter der Forensischen Klinik Bayreuth, Michael Zappe, und bestätigte damit eine Mitteilung von Mollaths Anwalt Gerhard Strate. Dann seien ihm jedoch einige Passagen in dem Fax „ungewöhnlich“ erschienen. Daher habe er sich telefonisch beim Landgericht Regensburg rückversichert, sagte Zappe. „Dort hat man mir dann mitgeteilt, dass der Gerichtsbeschluss eine Fälschung ist.“ Er habe Mollath deshalb – eine halbe Stunde nach Ankündigung der Entlassung – leider mitteilen müssen, dass dieser vorerst weiter in der Klinik bleiben müsse.

Die Fälschung war bereits am Freitagabend mehreren Medien zugegangen. In dem angeblichen „Beschluss“ des Landgerichts Regensburg heißt es: „Der Untergebrachte ist unverzüglich zu entlassen.“ Der Urheber der Fälschung ist bislang unbekannt. Ihm droht nach Angaben der Justiz unter Umständen eine mehrjährige Haftstrafe wegen Amtsanmaßung oder Urkundenfälschung.

Der heute 56-jährige Mollath war 2006 gegen seinen Willen in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau schwer misshandelt haben. Mollath glaubt dagegen, er sei Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe aufgedeckt habe. Auch ein Untersuchungsausschuss des Landtags untersuchte den Fall.

Mollaths Anwalt distanzierte sich von der Aktion des unbekannten Fälschers. Er strebe die Freilassung und Rehabilitierung seines Mandanten mit rechtsstaatlichen Mitteln an, betonte Strate. Das gelte auch für Mollaths Unterstützerkreis. „Die heute erfolgte Übersendung einer gefälschten Entlassungsanordnung an die Klinik in Bayreuth ist demgegenüber die kriminelle Aktion eines Agents Provocateurs, für den die Freiheit Mollaths ein böser Scherz bedeutet. Die seelische Verfassung Mollaths scheint dieser Person völlig gleichgültig zu sein“, heißt es in einer Erklärung des Verteidigers. dpa

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