zum Hauptinhalt
Ein Messer liegt an einem Tatort in Hamburg.

© Daniel Bockwoldt/dpa

Update

Angriffe „in hoher Zahl“: Länder planen weitreichendes Messerverbot in der Öffentlichkeit

2018 gab es allein in Niedersachsen 3754 Stichwaffentaten. Behörden sollen nun Messerverbotszonen etwa in Fußgängerzonen oder rund um Schulen erlassen können.

Ein vollständiges Verbot von Messern soll einem Gesetzentwurf zufolge künftig an sehr vielen öffentlichen Orten Deutschlands möglich sein. Der Bundesrat befasst sich am kommenden Freitag mit einem entsprechenden Änderungsvorschlag für das Waffengesetz. Der Antrag stammt von den Ländern Niedersachsen und Bremen.

Er sieht die Möglichkeit von Verbotszonen vor, wo sich viele Menschen aufhalten, etwa in Fußgängerzonen, Einkaufszentren, öffentlichen Verkehrsmitteln oder rund um Kindergärten und Schulen. Behörden könnten dann künftig ermächtigt werden, lokale Waffenverbotszonen zu bestimmen. „Bei Bedarf soll in diesen Waffenverbotszonen auch das Führen von Messern jeglicher Art untersagt werden können.“ Die „Saarbrücker Zeitung“ berichtete am Samstag über das Papier.

„Angriffe mit Messern oder mit Waffen werden weiterhin in hoher Zahl verübt“, heißt es im online einsehbaren Entwurf. „Sie sind besonders gefährlich und beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung.“ Daher solle „das Mitführen von Waffen und Messern in der Öffentlichkeit insbesondere an stark frequentierten Orten weiter eingedämmt werden“, um die Gelegenheit zu Angriffen zu verringern.

Behörden sollen daher nicht nur an Brennpunkten von Kriminalität Waffenverbotszonen erlassen dürfen, sondern auch für Orte mit vielen Menschen. Auf bundesrat.de erläutert die Länderkammer, dass Springmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimetern nach Forderung der Antragsteller künftig gar nicht mehr in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen. Im Falle von Zuwiderhandlungen schlagen sie das Beschlagnahmen der Messer sowie Bußgelder vor, bei Springmessern sogar eine Freiheitsstrafe.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte bereits vor Monaten „angesichts offenbar zunehmender Messerangriffe“ eine „gesellschaftliche Grundsatzdebatte über wirksame Gegenmaßnahmen“ gefordert. Es gebe kaum einen Tag, an dem nicht Polizeimeldungen über gefährliche oder sogar tödliche Messerattacken bekannt würden, hatte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow damals mitgeteilt.

Bisher keine bundesweite Statistik

Experten arbeiten an einer bundesweiten Erfassung von Übergriffen mit Klingen. Die Umsetzung dürfte dem Bundeskriminalamt zufolge jedoch mehrere Jahre dauern. Niedersachsen registriert bereits seit zwei Jahren Straftaten, bei denen Stichwaffen eingesetzt werden. Dort gab es demnach im vergangenen Jahr 3754 Taten mit Messern.

Die Forderung nach einem weitreichenden Messerverbot wurde zuletzt immer wieder erhoben - besonders nach aufsehenerregenden Gewalttaten. So hatte die CDU-Fraktion im sächsischen Landtag im September ein solches Verbot für die deutschen Innenstädte ins Spiel gebracht. Zuvor hatte es in Chemnitz einen tödlichen Angriff gegeben. Für die Tat steht seit März ein Syrer wegen Totschlags vor Gericht. Das Verbrechen löste in Chemnitz damals ausländerfeindliche Attacken aus. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false