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Die Angeklagten warten mit ihren Verteidigern auf den Anfang des Prozesses vor dem Landgericht Wuppertal.

© Bernd Thissen/dpa

Wuppertal: Landgericht spricht selbsternannte Schariapolizisten frei

Die Richter in Wuppertal sehen in den Warnwesten der Schariapolizei keinen Verstoß gegen das Uniformverbot.

Im Prozess um die selbsternannte Schariapolizei hat das Landgericht Wuppertal die sieben Angeklagten am Montag freigesprochen. Nach zwei Verhandlungstagen sahen die Richter keinen Verstoß der Beschuldigten gegen das Uniformverbot, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Die Männer im Alter zwischen 25 und 34 Jahren sollen am 3. September 2014 teils in orangefarbene Warnwesten mit der Aufschrift "Shariah Police" einen abendlichen Rundgang durch Wuppertals Innenstadt gemacht haben. Dabei sollen die Salafisten vor allem junge Muslime vor Gaststätten und Spielhallen angesprochen und sie zum Verzicht auf Glücksspiel und Alkoholkonsum ermahnt haben.

Nicht mehr angeklagt war in dem Wuppertaler Verfahren der Salafistenprediger Sven Lau, der nach Einschätzung der Behörden als Initiator der sogenannten Schariapolizei gilt. Lau muss sich derzeit vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wegen mutmaßlicher Unterstützung einer ausländischen Terrorvereinigung verantworten.

Das Landgericht Wuppertal hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die selbsternannte Schariapolizei ursprünglich mit der Begründung abgelehnt, bei den Warnwesten habe es sich nicht um Uniformen gehandelt. Gegen den Beschluss der Strafkammer legte die Staatsanwaltschaft allerdings erfolgreich Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein, so dass der Fall nun doch vor der Wuppertaler Kammer verhandelt werden musste. (AFP)

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