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Tabakwerbung von Benson & Hedges - Plakat gesehen an der Bushaltestelle "Potsdamer Platz" an der Leipziger Straße.

© Doris Spiekermann-Klaas

Union für gestaffelte Werbeverbote fürs Rauchen: Litfaßsäulen bald ohne Zigaretten

Alle anderen Staaten in der EU haben es schon: Jetzt soll auch in Deutschland ein neues Gesetz Außenreklame von Tabakprodukten verbieten

Was heute auf Werbeplakaten die E-Zigarette ist, war vor 60 Jahren die filterlose Kippe von Camel. Die Geschichte der Tabakwerbung reicht vom HB-Männchen über den einsamen Cowboy in der Prärie bis zum vorgeschriebenen Warnhinweis, dass Rauchen tödlich ist. Jahrelang sperrten vor allem CDU und CSU sich gegen ein Verbot der Außenreklame von Tabakprodukten. Doch nach langem Ringen zeichnet sich nun eine Gesetzesinitiative der großen Koalition ab.

Am Dienstagnachmittag stimmte die Unions-Fraktion für ein Positionspapier, wonach künftig Plakatwerbung für Nikotin-Produkte zeitlich gestaffelt verboten werden soll. Für klassische Tabakprodukte soll das Verbot ab 2022 gelten, für Tabakerhitzer (elektrische Geräte, die aussehen wie Stifte und den Tabak auf rund 350 Grad erhitzen) ab 2023, für E-Zigaretten, mit denen sich auch nikotinfreie Liquids rauchen lassen, ab 2024. Schon ab 1. Januar 2021 tabu sein soll unter anderem Kinowerbung bei allen Filmen, die für Jugendliche unter 18 Jahren freigegeben sind.

Damit ist der Weg frei für ein Werbeverbot, wie die SPD es schon länger fordert. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verwies am Dienstag darauf, dass in Deutschland jedes Jahr über 120 000 Menschen an den Folgen des Rauchens sterben. „Deswegen sollten wir vor Tabak warnen und nicht dafür werben“, sagte der CDU-Politiker. Rauchen sei eine der Hauptursachen für Krebs.

Als Rauchen noch nicht schädlich war

Die Zeit, in der das Rauchen angeblich noch nicht schädlich war, ist schon lange her. Das Bundesverfassungsgericht stellte 1997 offiziell fest, dass Rauchen gesundheitsschädigend ist. Es sei gesichert, dass Rauchen, Krebs, sowie Herz- und Gefäßkrankheiten verursache und nichtrauchende Mitmenschen erheblich gefährde. In Fernsehen und Hörfunk waren Werbespots für Tabak damals schon verboten. Doch bis heute ist in Deutschland Zigarettenwerbung auf Litfaßsäulen, Bushaltestellen und Kinoleinwänden erlaubt – mit Ausnahme von Filmen im Nachmittagsprogramm, die vor 18 Uhr gezeigt werden.

Dass ein generelles Tabakreklameverbot so lange auf sich warten ließ, hat vor allem wirtschaftliche Gründe. Die einflussreiche Lobby hatte ihren Anteil daran, dass Richtlinien in den vergangenen Jahren nur zaghaft verschärft wurden. Zwar müssen Zigarettenpackungen bereits seit 2002 Warnhinweise enthalten: Verbraucher werden seitdem daran erinnert, dass Rauchen die Haut altern lässt, unfruchtbar machen oder Lungenkrebs verursachen kann.

Die dazugehörigen Fotos folgen jedoch erst 2016, obwohl eine entsprechende EU-Richtlinie bereits seit 2004 existiert. Im selben Jahr verpflichtet sich die Bundesregierung gegenüber der Weltgesundheitsorganisation, „ein umfassendes Verbot aller Tabakwerbung“ zu erlassen. Alle anderen EU-Staaten, zuletzt Bulgarien, haben die Plakatwerbung für Tabakprodukte bereits verboten.

Vor dreieinhalb Jahren hatte die damalige Bundesregierung schon einen Anlauf für ein Werbeverbot genommen. Ende April 2016 beschloss das Kabinett, aus Jugendschutzgründen Zigarettenwerbung auf Plakaten und im Kino in Deutschland zu verbieten.

Doch auf Druck der Unions-Fraktion wurde der Gesetzentwurf im Bundestag wieder von der Tagesordnung genommen. Zu groß war die Sorge, als „Verbotspartei“ wahrgenommen zu werden. Auch heute argumentieren Unions-Politiker immer noch, für legale Produkte müsse auch legal geworben werden dürfen. Sonst würden demnächst noch Forderungen nach einem Werbeverbot für Alkohol, Zucker oder Fette laut. Mittlerweile sind diese Stimmen jedoch in der Minderheit.

Joana Nietfeld

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