
© dpa/Peter Kneffel
NSU-Urteil im News-Ticker: Lebenslänglich für Zschäpe – Kritik an mangelnder Aufklärung
Nach fünf Jahren NSU-Prozess spricht das Gericht die Hauptangeklagte Beate Zschäpe des zehnfachen Mordes für schuldig. Die Verteidigung kündigt Revision an. Der Tag zum Nachlesen.
- Kai Portmann
- Madlen Haarbach
- Frank Jansen
Stand:
- Nach fünf Jahren und 400 Verhandlungstagen ist das Urteil im NSU-Prozess gefallen.
- Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe bekommt die Höchststrafe, ihre Verteidigung kündigt Revision an.
- Die Mitangeklagten werden zu Haftstrafen verurteilt.
- Für die Opfer und ihre Angehörigen geht das Leid dennoch nie zu Ende.
- Eine Chronik des Prozesses lesen Sie hier.
Die Urteile im Prozess im Überblick
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Wir beenden hiermit unsere Live-Berichterstattung zum NSU-Prozess in diesem Blog. Auf Tagesspiegel.de werden wir Sie aber selbstverständlich über weitere Entwicklungen rund um den NSU-Prozess auf dem Laufenden halten. Zudem möchten wir Ihnen folgende Informationsangebote empfehlen:
- Unsere Chronik zum NSU-Prozess können Sie hier nachlesen.
- Das Urteil ist hier zusammengefasst.
- Reaktionen aus der Kölner Keupstraße auf das NSU-Urteil sind hier zu finden.
- Einen Kommentar zum Urteil lesen Sie hier.
Was bedeutet die Revision?
Mit der vom Oberlandesgericht München verhängten Höchststrafe gegen Zschäpe ist noch nicht das letzte Wort im NSU-Prozess gefallen. Die Verteidiger der zu lebenslanger Haft verurteilten 43-Jährigen kündigten eine Revision an. Darüber muss der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheiden.Vor dem BGH wird nicht der komplette Prozess neu aufgerollt. Revision bedeutet, dass das Urteil auf Rechtsfehler überprüft wird. Entscheidend dürfte dabei sein, ob Zschäpe als Mittäterin an den Morden und Gewalttaten des rechtsextremen NSU verurteilt werden konnte. Ihre Anwälte halten dies nicht für haltbar, weil sie nicht an den Tatorten gewesen sei.
Das Gericht begründete die Mittäterschaft Zschäpes dagegen damit, dass diese einen "wesentlichen und unverzichtbaren Tatbeitrag" geleistet habe. Es verwies dazu unter anderem darauf, dass sie die Bekennervideos nach der Mordserie versandt habe.
Bis der Fall vor dem BGH auf den Prüfstand kommt, dürfte es allerdings noch dauern. Zunächst muss das Gericht das schriftliche Urteil vorlegen. Dafür hat das Gericht aufgrund der Prozessdauer von mehr als fünf Jahren lange Zeit. Wann also der BGH das letzte Wort über das Urteil in diesem Jahrhundertprozess spricht, ist ungewiss. (AFP)
NSU-Prozess zu Ende
Haftbefehl gegen NSU-Helfer André E. aufgehoben
Der im NSU-Prozess verurteilte André E. wird aus der Untersuchungshaft entlassen. Am Ende der Urteilsbegründung hob das Oberlandesgericht München am Mittwoch den Haftbefehl gegen den zuvor zu lediglich zweieinhalb Jahren Haft verurteilten Neonazi auf. Eine Gruppe anwesender Rechtsextremer reagierte mit Applaus und Jubel auf die Entscheidung des Gerichts. (AFP)
SPD-Bundestagsfraktion: Neonazi-Netzwerk immer noch aktiv
Gericht begründet Mittäterschaft Zschäpes mit ihrem Beitrag zur NSU-Mordserie
Die Taten des NSU sollen die 2011 mutmaßlich durch Suizid ums Leben gekommenen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begangen haben. Als sie davon erfahren habe, habe Zschäpe wie zuvor abgesprochen die Wohnung in Brand gesetzt und die Bekennervideos versandt, sagte Götzl. Mit dem Brand hätten Beweismittel vernichtet werden sollen. Es sei Teil des Konzepts des Trios gewesen, dass Zschäpe während der Taten zu Hause oder zumindest in der Nähe des gemeinsamen Verstecks bleibe.
Es sei ein auch vom Bundesgerichtshof (BGH) so als Mittäterschaft definiertes Verhalten gewesen, zeigte sich der Vorsitzende Richter überzeugt. Für eine solche Verurteilung reiche ein "die Tat fördernder Beitrag" aus. Dieser sei auch "unverzichtbar" für die Pläne des Trios gewesen.
Die Verteidiger Zschäpes wollen gegen das Urteil Revision einlegen. Sie begründeten dies damit, dass eine Mittäterschaft aus ihrer Sicht nicht gegeben sei. Die Verurteilung sei "juristisch nicht haltbar", erklärte ihr Anwalt Mathias Grasel. Über die Revision muss der BGH in Karlsruhe entscheiden. (AFP)
Bayerns Ministerpräsident Söder lobt NSU-Urteil
„Die Opfer sind zu Tätern gemacht worden“
Vor 14 Jahren explodierte eine Nagelbombe in der Kölner Keupstraße und verletzte viele Menschen. Das Urteil gegen NSU-Mittäterin Zschäpe begrüßen nun viele in der Gegend – sehen darin aber nur einen Anfang.
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Auch Wohlleben-Anwälte kündigen Revision an
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Schuster ergänzte: „Über die AfD haben nach Einschätzung von Beobachtern Teile der rechtsextremen Szene Zugang zu den Parlamenten und damit neue Möglichkeiten, unsere Demokratie auszuhöhlen.“ Diese Gefahr müsse von der Bundesregierung ernster genommen werden als bisher. Zudem müssten sich die Sicherheitsbehörden selbstkritisch fragen, ob sie angemessen mit Minderheiten umgingen. Die Angehörigen der Mordopfer seien zu lange zu Unrecht verdächtigt worden und hätten extrem belastende Ermittlungen ertragen müssen. (dpa)
Demonstranten fordern nach NSU-Urteil weitere Aufarbeitung
Zu einer Demonstration am Mittwochabend in München erwarteten die Veranstalter etwa 1000 Teilnehmer. In 25 weiteren Städten sollen diese Woche ähnliche Veranstaltungen stattfinden.
Am Rande der Kundgebung hatte die in Nordrhein-Westfalen beheimatete und deutschtürkisch geprägte BIG-Partei eine große Türkeiflagge aufgespannt, um daran zu erinnern, dass viele NSU-Mordopfer türkischstämmig waren. (dpa)
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