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Angehörige gedenken der Opfer des Absturzes von Flug 4U9525 in Südfrankreich.

© AFP

Absturz 4U9525: Lufthansa weist alle Schuld von sich

Vor dem Absturz wusste das Luftfahrtbundesamt nach eigener Darstellung nichts über die medizinische Vorgeschichte des Kopiloten. Die Lufthansa weist alle Schuld von sich. 2009 gab es in der Tat noch keine Meldepflicht.

Vor dem Absturz der Germanwings-Maschine mit 150 Toten wusste das Luftfahrtbundesamt (LBA) nach eigener Darstellung nichts über die medizinische Vorgeschichte des Kopiloten. Man sei vom Flugmedizinischen Zentrum der Lufthansa nicht „über die abgeklungene schwere Depressionsphase“ bei Andreas Lubitz informiert worden, teilte die Aufsichtsbehörde der „Welt am Sonntag“ mit. Die Lufthansa wies den Verdacht zurück, Informationen zurückgehalten zu haben: Das Unternehmen komme seinen Informationspflichten gegenüber dem LBA nach, sagte ein Sprecher der Germanwings-Mutter.

Für die Lufthansa spricht, dass im Jahr 2009 noch keine Meldepflicht bestand und danach bei Andreas Lubitz keine Depression mehr diagnostiziert wurde. Es liegt daher wahrscheinlich keine Verletzung der Meldepflicht vor. Eine Meldepflicht schwerer Krankheiten gibt es erst seit April 2013.

Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1

Wie das Bundesamt mitteilte, wurde in Lubitz’ Fall das Flugtauglichkeitszeugnis 2009 vom Flugmedizinischen Zentrum der Lufthansa in Frankfurt am Main ausgestellt und dem LBA übermittelt. „Dieses Vorgehen entsprach der Rechtslage“, erklärte das LBA. Bei der Katastrophe vom 24. März besaß Lubitz nach früheren Lufthansa-Angaben „ein voll gültiges Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1“.

Nach „Spiegel“-Informationen durchsuchten Ermittler in der vergangenen Woche mehrere Arztpraxen, die der Kopilot in der Vergangenheit konsultiert haben soll. „Weiterhin wurden heute fünf Arztpraxen, die von dem Kopiloten aufgesucht wurden, durchsucht und die Krankenakten des Kopiloten sichergestellt“, zitiert das Magazin aus einer Zusammenfassung der Ergebnisse. Lubitz suchte demnach sowohl mehrere Fachärzte für Neurologie als auch Fachärzte für Psychiatrie auf. (dpa/Tsp)

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