
© Shutterstock / Lukas Gojda
„Mangelhafte Begründung“: Verfassungsbeschwerde gegen Nicht-Umsetzung des Tempolimits abgewiesen
Dem Bundesverfassungsgericht zufolge konnten die Beschwerdeführenden nicht nachweisen, dass ein Ausbleiben der Geschwindigkeitsbegrenzung Grundrechte verletzt.
Stand:
Eine Verfassungsbeschwerde gegen die ausbleibende Einführung des Tempolimits wurde am Dienstag vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgewiesen. Das Gericht rechtfertigte die Entscheidung mit einer mangelhaften Begründung der Beschwerdeführer.
In dem am Dienstag veröffentlichten Gerichtsbeschluss heißt es, die Beschwerdeführenden hätten nicht ausreichend dargelegt, weshalb mit der Nicht-Umsetzung des Tempolimits Grundrechte verletzt würden. Insbesondere hätten sie eine Beeinträchtigung ihrer Freiheitsrechte nicht aufgezeigt.
Die beiden Kläger, ein Mann und eine Frau, meinen, dass der Gesetzgeber gegen das Klimaschutzgebot und Freiheitsrechte verstößt, indem er kein Tempolimit einführt. Über ein Tempolimit, das infolge des Ukrainekriegs auch als Möglichkeit zum Energiesparen in den Blick gerückt war, wird seit Jahren immer wieder gestritten.
In der Ampel-Koalition sperrt sich die FDP dagegen. Im Koalitionsvertrag ist eine Einführung daher nicht vereinbart. In vielen anderen europäischen Ländern darf man auf Autobahnen höchstens 130 oder 120 Kilometer pro Stunde fahren. Im Frühjahr 2021 hatten die Verfassungsrichter in einem aufsehenerregenden Beschluss festgeschrieben, dass Klimaschutz auch eine Frage der Generationengerechtigkeit ist: Handelt die Politik heute zu zögerlich, geht das auf Kosten der Freiheit junger Menschen, die sich dann später umso mehr einschränken müssen.
Jetzt teilte die zuständige Kammer des Ersten Senats mit, dass das Klimaschutzgebot im Grundgesetz bei fortschreitendem Klimawandel zwar weiter an relativem Gewicht gewinne. Das habe auch Auswirkungen auf Abwägungsentscheidungen des Gesetzgebers. Die Beschwerdeführer hätten aber nicht näher belegt, dass es im Verkehrssektor am Ende des Jahrzehnts zu erheblichen Freiheitsbeschränkungen kommen werde, weil die in diesem Bereich zulässigen Emissionen aktuell zu schnell aufgezehrt würden.
Es werde auch nicht klar, warum weiter gehende Einsparungen gerade durch ein Tempolimit erbracht werden müssten. Nach Berechnungen des Umweltbundesamts von 2021 würde ein bundesweites generelles Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen die gesamten CO2-Emissionen von Autos und leichten Nutzfahrzeugen um rund 2,7 Prozent senken. Bei 100 km/h läge die Minderung sogar bei 5,7 Prozent. Deutlich reduziert würden demnach auch die Zahl der Verkehrstoten sowie der Lärm. Fast zwei Drittel der Deutschen sprächen sich für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen aus. (dpa)
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: