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Peter Tauber (CDU) will Rechtsextremen Grundrechte entziehen.

© Christoph Soeder/dpa

Martenstein über den Entzug von Grundrechten: Die irre Idee gab es nicht einmal im „Deutschen Herbst“

Der CDU-Politiker Peter Tauber hat vorgeschlagen, Rechtsextremen Grundrechte zu entziehen. Unserem Kolumnisten macht das Angst. Eine Glosse.

Der frühere CDU-Generalsekretär Peter Tauber hat angeregt, Rechtsextremen Grundrechte zu entziehen. Tauber bezieht sich auf Artikel 18 des Grundgesetzes. Er erlaubt es, Bürgern unter anderem folgende Rechte zu nehmen: Freiheit der Meinungsäußerung, Pressefreiheit, Lehrfreiheit, Versammlungsfreiheit, Recht auf Eigentum. Er kann gegen diejenigen eingesetzt werden, die Grundrechte „zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbrauchen.“

Wen genau meint Peter Tauber? Er nennt konkret die Autoren von rechtsextremen Blogs oder Personen, die „öffentliche Versammlungen nutzen, um zu hetzen“. Er erwähnt aber auch die AfD, wobei nicht klar wird, ob er den Artikel 18 auf diese Partei insgesamt angewendet sehen will. Tauber nennt Personen wie Erika Steinbach, die wegen ihrer Äußerungen (welche genau er meint, bleibt in Taubers Text offen) für die Ermordung des CDU-Politikers Walter Lübcke mitverantwortlich sei.

Die Kanzlerin sagt, dies sei nicht geplant, aber die „ultima ratio“. Man wird sich vielleicht darauf einigen können, dass der Entzug von Grundrechten aufgrund von – noch so widerwärtigen – öffentlichen Äußerungen ein Vorgang wäre, der dieses Land in ein völlig anderes verwandelt.

Denn der Respekt vor den Grundrechten, die in der Regel auch Menschenrechte sind, macht den Kern des demokratischen Selbstverständnisses aus. Es wäre ein Akt der Entmenschlichung des Gegners. Man nähme seine Einladung zum Bürgerkrieg also an. Ähnliches fordern auch Rechtsradikale, bezogen zum Beispiel auf Muslime.

Tauber differenziert nicht

Verbrecher haben Rechte. Sie sind ein Fall für die Gerichte, sie werden für konkrete Taten bestraft. Nach der Strafe steht sogar Mördern der Rückweg in die Gesellschaft offen. So war es bisher. Was an Taubers Forderungen besonders misstrauisch macht: Er differenziert nicht sauber zwischen Gewalttätern, radikaler Hetze und legitimer rechter Opposition.

Wohin solches Denken in letzter Konsequenz führen kann, sieht man in der Türkei. Ein Putschversuch wurde zum Vorwand für Säuberungsaktionen genommen, bei denen jeder Oppositionelle mit dem Vorwurf des „Terrorismus“ rechnen muss.

Ich habe das alles schon einmal erlebt, 1977, im deutschen Herbst des Linksterrorismus. Es gab bei der extremen Linken viel Sympathie für die „Genossen“ von der RAF. Nach der Ermordung des Bundesanwalts Buback publizierte der Göttinger AStA einen Text, in dem „klammheimliche Freude“ über den Mord geäußert wurde. Dass der anonyme Autor sich am Ende des Textes gegen Gewalt aussprach, wurde von den meisten Medien unterschlagen. Es gab nur noch schwarz und weiß.

Die irre Idee, Linksextremen komplett ihre Bürgerrechte zu entziehen, gab es nicht einmal im „deutschen Herbst“.

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