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Polizei steht während des 37. Bundesparteitag der CDU im CityCube Berlin am Eingang neben einem Plakat von CDU-Kanzlerkandidat Merz.

© dpa/Sebastian Gollnow

Zahl verdoppelte sich binnen eines Jahres: Polizei misst starke Zunahme von Beleidigungen gegen Politiker

Wer Politik macht, steht oft in der Kritik. Doch es gibt dabei rechtliche Grenzen. Der Blick auf die Zahlen zeigt: Immer öfter werden Beleidigungen in der Statistik erfasst.

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Die Polizei ermittelt immer häufiger gegen Menschen, die Politiker beleidigt haben sollen. Im vergangenen Jahr seien 4.439 Verstöße gegen den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst worden, sagte eine Sprecherin des Bundeskriminalamts der „Welt am Sonntag“.

2023 waren es mit 2.598 Verstößen demnach deutlich weniger. 2022 habe die Zahl noch bei 1.404 Verstößen gelegen.

Paragraf 188 schützt Politikerinnen und Politiker vor öffentlichen Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede. Wer dagegen verstößt, kann eine Freiheits- oder Geldstrafe erhalten. Paragraf 188 in seiner heutigen Fassung wurde 2021 eingeführt. Die AfD-Fraktion im Bundestag hatte sich zuletzt für eine Abschaffung des Paragrafen eingesetzt. (dpa)

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