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Eine Seniorengruppe läuft am in Dresden durch den Innenhof des Zwingers.

© picture alliance / dpa / Matthias Hiekel

Große Koalition macht Weg für Grundrente frei: Mehr Rente für Geringverdiener ab 2021

Es gibt offenbar einen Kompromiss der Koalition zur Grundrente. Der Beschluss soll noch vor der Thüringen-Wahl kommen.

Rund zwei Millionen Rentner in Deutschland können ab 2021 auf einen Zuschlag auf ihre Rente hoffen. Nach monatelangem Streit zeichnet sich zwischen CDU, CSU und SPD ein Kompromiss bei der Grundrente ab. In Koalitionskreisen hieß es, eine Einigung noch vor der Landtagswahl in Thüringen Ende Oktober sei wahrscheinlich.

Mit der Grundrente sollen Geringverdiener, die mindestens 35 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, im Alter finanziell bessergestellt werden. Sie sollen eine Rente erhalten, die rund zehn Prozent über der staatlichen Grundsicherung liegt. Nach Modellrechnungen des Arbeitsministeriums würde das bedeuten, dass eine Friseurin, die 40 Jahre lang 40 Prozent des Durchschnittslohns verdient hat, auf eine monatliche Rente von gut 960 Euro anstelle von 513 Euro käme.

In den vergangenen Wochen hatten Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) Grundlinien für einen Kompromiss ausgehandelt. Umstritten war in der Koalition vor allem, ob die Grundrente nur dann gezahlt werden soll, wenn jemand Bedürftigkeit nachweisen kann. Im Koalitionsvertrag war eine solche Prüfung vorgesehen, doch Heil nahm im Zuge der Gesetzesarbeiten davon Abstand.

Er versprach stattdessen eine Grundrente, „die den Namen auch verdient“. Wer sein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt habe, solle in jedem Fall eine auskömmliche Rente erhalten, argumentierte der SPD-Politiker. Die Union, insbesondere der Wirtschaftsflügel der Partei, lehnte eine Grundrente ohne jede Bedürftigkeitsprüfung jedoch ab.

Der Kompromissvorschlag, den Arbeitsminister Heil und Kanzleramtschef Braun erarbeitet haben, sieht nach Angaben aus Koalitionskreisen nun keine Bedürftigkeitsprüfung vor, bei der Vermögen und Einkommen komplett offengelegt werden müssen, sondern lediglich eine Einkommensprüfung.

Über die exakte Einkommensgrenze bestehe noch keine Einigkeit, in der Diskussion sei ein zu versteuerndes Einkommen von rund 1100 bis 1200 Euro im Monat. In einem Zwei-Personen-Haushalt solle diese Grenze höher liegen. Wer oberhalb der Einkommensgrenze liegt, könne zwar auch einen Zuschlag auf die Rente erhalten – allerdings schmelze dieser mit steigendem Einkommen ab. In diesem Fall würden 12,5 Prozent von der Grundrente abgezogen sowie rund 40 Prozent des Einkommens angerechnet werden.

Laut Schätzungen könnten von einer solchen Grundrente mit Einkommensprüfung rund zwei Millionen Menschen in Deutschland profitieren. Das sind zwar weniger als die drei Millionen Personen, von denen Heil in seinem ersten Gesetzentwurf ausging, der keine Bedürftigkeitsprüfung vorsah.

Es wären aber auch deutlich mehr als die rund 150 000 Personen in dem ursprünglich von der Union favorisierten Modell. Die Kosten werden in der Koalition auf rund 2,5 Milliarden Euro beziffert.

Über den Kompromissvorschlag muss nun noch eine Arbeitsgruppe beraten, der unter anderem Finanzminister Olaf Scholz (SPD), Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) und Thüringens CDU-Chef Mike Mohring angehören. Bei dem ersten Treffen am Freitag sei aber noch nicht mit einem Ergebnis zu rechnen, heißt es im Arbeitsministerium.

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